Pressemitteilung | Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung

Unnötige weitere Verschärfung des Pflegeengpasses / Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung kritisiert neuen Mindestlohn Pflege

(Duisburg) - "Die vorgeschlagene Regelung wird das Problem des Fachkräftemangels und der Schwarzarbeit weiter verschärfen", so Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des bundesweiten Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung mit Sitz in Duisburg. Gemeint ist die aktuelle Empfehlung der sog. Pflegekommission - einer Kommission der Bundesregierung speziell zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Krankenpflege - zu den Mindestlöhnen in diesem Bereich. Sie hat sich auf neue Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen.

Zudem soll der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, ausgeweitet werden. Der erweiterte Geltungsbereich ist auf klassische ambulante Pflegedienste für alte Menschen und stationäre Altenheime zugeschnitten. "Diese müssen bereits äußerst eng budgetieren und stehen in hartem Konkurrenzdruck", mahnt Schulte. Sie seien im Falle eines weiteren Anstiegs des Mindestlohnes gezwungen, einen hohen Preisanteil auf ihre Kunden abzuwälzen. "Das führt einerseits zu einem Auftragsrückgang, andererseits zur Flucht in die Schwarzarbeit", kritisiert Schulte. Die neue Regelung würde also auf dem Rücken der Auftraggeber ausgetragen - alter, pflegebedürftiger Menschen.

Ein Mindestlohn, der über dem wirtschaftlich Vertretbaren liege, führe nicht nur zu mehr Schwarzarbeit, sondern verbaue auch Zukunftschancen. Berufsanfänger, Ungelernte oder Langzeitarbeitslose hätten gar keine Möglichkeit mehr, den legalen Einstieg in Arbeit zu finden. Damit verschärfe sich der Pflegenotstand weiter. "Höhere Hürden zur Gewinnung neuer Pflegekräfte, wie sie der politische Mindestlohn schafft, sind das Letzte, was wir in diesem Bereich gebrauchen können", kritisiert Schulte.

Schulte warnt deutlich vor den konkreten Auswirkungen des neuen Mindestlohnes für Pflegedienste: "Eine ungelernte Betreuungskraft wird am 1. Januar in vielen Fällen eine Entgelterhöhung von z. B. 25 Prozent erleben. Gelernte, aber nicht examinierte Pflegekräfte werden sich immerhin über eine Lohnerhöhung von um die 5 Prozent freuen, wenn sie dann den Mindestlohn erhalten. Aber für die Pflegekraft, die sich drei Jahre lang ausgebildet und mit Examen abgeschlossen hat, bleibt dann gerade noch eine Entgelterhöhung von 1 Prozent, damit auch sie den Mindestlohn bekommt." Denn der Euro könne nicht zweimal ausgegeben werden. Schon heute sei die Finanzierung der Pflege durch die öffentliche Hand äußerst knapp bemessen. "Die Entgelte der ungelernten Kräfte und der qualifizierten Fachkräfte werden sich immer weiter aneinander anpassen, was der Motivation der Mitarbeiter schadet und den Fachkräftemangel noch verschärfen wird", erläutert Schulte.

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung kritisiert, dass der Staat mit einer höchst problematischen Regelung auf Niedriglöhne reagiere, für die er selbst verantwortlich sei. "Man kann nicht auf der einen Seite die Finanzausstattung der Pflege auf Kante nähen, aber dann gleichzeitig den Pflegeunternehmen immer neue Kosten aufbrummen. Verlierer dieser Entwicklung sind letztlich die Pflegebedürftigen", so Schulte abschließend.

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung mit Sitz in Duisburg ist ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband. Zu seinen Mitgliedern zählen Seniorenheime und ambulante Pflegedienste ebenso wie Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und soziale Dienstleister aller Art.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung Pressestelle Düsseldorfer Landstr. 7, 47249 Duisburg Telefon: (0203) 993670, Fax: (0203) 355714

(cl)

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