Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Urheberabgaben auf CD-Brenner: CD-Brenner werden teurer

(Berlin) – Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag für CD-Brenner abgeschlossen. Vertragspartner sind die Verwertungsgesellschaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), Wort und Bild-Kunst. Die Hersteller und Importeure von CD-Brennern unter den BITKOM-Mitgliedern werden danach künftig für jedes verkaufte Gerät 6 Euro Urheberabgabe pauschal an die Verwertungsgesellschaften bezahlen. Außerdem werden rückwirkend für die seit Juli 2001 verkauften Geräte entsprechende Abgaben fällig. Dadurch werden sich Preiserhöhungen nicht vermeiden lassen und CD-Brenner künftig um bis zu 10 Prozent teurer.

BITKOM hatte sich bis zuletzt gegen die von den Verwertungsgesellschaften geforderten sehr viel höheren Abgaben gewehrt. Die Verwertungsgesellschaften beriefen sich hierbei auf das geltende Urheberrechtsgesetz und den Vergütungsbericht der Bundesregierung. In diesem Bericht forderte die Bundesregierung die Einführung pauschaler Abgaben für eine Reihe digitaler Produkte, darunter auch CD-Brenner. Dazu Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM: „Vor diesem Hintergrund hatten wir keine andere Wahl, als der Vereinbarung zuzustimmen. Mit Unterzeichnung des Gesamtvertrags schaffen wir nun die dringend notwendige Planungssicherheit für die Unternehmen.“

Laut Harms ändere das nichts am Standpunkt der Wirtschaft, dass Pauschalabgaben auf digitale Geräte der falsche Ansatz zum Schutz der Urheber sind. BITKOM fordert im digitalen Bereich weiterhin individuelle Vergütungsmodelle. BITKOM fürchtet unter anderem, dass die Abgaben als Erlaubnis zum Schwarzbrennen missverstanden werden könnten. „Die Abgaben sind kein Freifahrtschein für Musik- und Software-Piraten“, stellt Harms klar. Sie dienen lediglich der Kompensation gesetzlich erlaubter privater Kopien.

Dem Abschluss des Vertrags waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Die Verwertungsgesellschaften hatten rückwirkend für alle seit 1998 verkauften Geräte pauschale Abgaben gefordert. Die ZPÜ hatte 11,75 Euro pro verkauftem CD-Brenner eingeklagt – bei Gerätepreisen von zurzeit nur rund 50 Euro. Hinzu kamen Forderungen der beiden anderen Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst. „Diese Forderungen gingen auch bei großzügiger Auslegung weit über den Rahmen des geltenden Rechts hinaus und hätten für viele Hersteller und Importeure das Aus bedeutet“, so Harms. Die nun festgelegten 6 Euro für jeden verkauften CD-Brenner decken alle Forderungen der drei Verwertungsgesellschaften ab und befreien die Unternehmen von der Last der ursprünglich weiter in die Vergangenheit reichenden Forderungen.

Kompromiss am oberen Ende des wirtschaftlich Tragbaren

Mit dem nun gefundenen Kompromiss bewegen sich die Unternehmen am oberen Ende des wirtschaftlich Tragbaren. Die Mehrkosten müssen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt aufgebracht werden: Die Realeinkommen vieler Haushalte sinken und zahlreiche Unternehmen der IT-Branche schreiben rote Zahlen. Im Vergleich zur Urheberabgabe für herkömmliche Kassettenrekorder von 1,28 Euro ist die Abgabe für CD-Brenner außerdem unverhältnismäßig hoch.

Der Preiskampf wird durch die Pauschalabgabe auf CD-Brenner nun noch erhöht. Denn Hersteller, die direkt aus dem nahen Ausland an kleinere Händler liefern, zahlen die Abgaben oftmals nicht. Das sorgt für Wettbewerbsverzerrungen und belastet den Standort Deutschland. BITKOM fordert die ZPÜ daher auf, ihre Forderungen gegen alle Hersteller und Importeure konsequent durchzusetzen, um so einer massiven Verzerrung des Wettbewerbs entgegen zu wirken. Die BITKOM-Mitglieder sind bereit, die ZPÜ hierbei zu unterstützen.

BITKOM-Vize Harms betont, dass allein wirtschaftliche und politische Zwänge für die Unterzeichnung des Gesamtvertrags entscheidend waren. BITKOM hält weiterhin an seinem Ansatz fest, Pauschalabgaben im digitalen Bereich durch individuelle Verfahren zu ersetzen. „In der digitalen Welt müssen die Rechte der Urheber besser geschützt werden“, so Harms. In diesem Punkt sind sich die Vertragsparteien generell einig. So betonen auch die Verwertungsgesellschaften im Gesamtvertrag nochmals ihr Interesse, unabhängig von den jetzt getroffenen Regelungen im digitalen Bereich das bestehende pauschale Vergütungssystem durch ein funktionierendes System der individuellen Abrechnung der Urhebervergütung abzulösen. BITKOM appelliert auch an den Gesetzgeber, den neuen Formen der Verwertung und der Verfügbarkeit von Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen. Dies fordert auch die EU-Richtlinie zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft, welche bis Ende des Jahres umgesetzt werden soll. „Der Übergang von der pauschalen zur individuellen Vergütung muss konkret eingeläutet, rechtlich abgesichert und politisch unterstützt werden. Absichtserklärungen alleine reichen hier nicht“, so Harms.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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