Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM erwartet Votum gegen Telekom-Antrag

(Bonn) - Mit der am 22. November öffentlichen Anhörung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wird eine der wichtigsten Entscheidungen für die Entwicklung und den Fortbestand des Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsmarkt vorbereitet.

Im Zuge dieser Anhörung erwartet der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) ein klares Votum der RegTP gegen den Antrag der Deutschen Telekom AG (DTAG), auf einem von ihr selbst definierten "Regionalmarkt für Geschäftskunden in Berlin" nicht weiter als marktbeherrschend behandelt zu werden.

Würde dem Antrag der DTAG stattgegeben, so würden ihre Entgelte für diesen "Regionalmarkt" nicht länger der Entgeltregulierung durch die RegTP unterliegen. Die bisher bundesweite Einheitlichkeit der Endkundenpreise der DTAG würde damit erstmals aufgehoben.

Unter anderem wegen der großen Auswirkungen der Entscheidung hatte die RegTP im Februar diesen Jahres ein Papier mit Eckpunkten zur Marktabgrenzung und Marktbeherrschung veröffentlicht und zur Kommentierung gestellt. Die sich daran anschließende wissenschaftliche Diskussion wurde wesentlich durch das vom VATM im Frühjahr veröffentlichte Gutachten der Professoren Bunte (Hamburg) und Welfens (Potsdam) geprägt. Die beiden Wissenschaftler kommen in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Abgrenzung von Regionalmärkten sowohl rechtlich als auch ordnungspolitisch äußerst problematisch ist. Darüber hinaus warnen sie davor, die Entgeltregulierung gegenüber der DTAG, wenn auch nur in Teilbereichen, abzubauen, da der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt noch nicht selbsttragend sei.

Diese Auffassung wird inzwischen von zahlreichen bedeutenden wissenschaftlichen Institutionen geteilt. Der "Wissenschaftliche Ausschuss für Regulierungsfragen" (WAR), der die Regulierungsbehörde berät, stellt in einem Ende August veröffentlichten Papier ausdrücklich fest, dass die Entlassung einzelner Ortsnetze aus der Regulierung grundsätzlich "erhebliche Probleme" aufwerfe und sich bei realistischer Betrachtung derzeit kein Lokalmarkt finden lasse, der aus der Regulierung herausgenommen werden könne.

Zu dem gleichen Ergebnis kam ein von der RegTP Ende August veranstaltetes Expertenhearing, auf dem sich u.a. der Direktor des renommierten "Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste" (WIK), Dr. Neumann, und der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Hellwig, gegen eine auch nur partielle Entlassung der DTAG aus der Entgeltregulierung aussprachen.

Auch die von der RegTP selbst beauftragten Professoren Klaue und Schwintowski (Berlin) weisen in ihrem Gutachten zur "Marktabgrenzung und Marktbeherrschung im Telekommunikationssektor" darauf hin, dass eine Abgrenzung von Teilmärkten den Nachfragewünschen und dem Nachfrageverhalten der Verbraucher nicht entsprechen würde.

Nach dem Verlauf der wissenschaftlichen Diskussion sind die von der DTAG beauftragten Gutachter Mestmäcker/Kirchner/Knieps und Kruse mit ihrer Auffassung isoliert, nach der die DTAG bereits dann auf eng abzugrenzenden Regionalmärkten aus der Marktbeherrschung entlassen werden könne, wenn auf einem solchen Markt auch nur ein Wettbewerber existiere.

Der VATM geht davon aus, dass die RegTP bei der "Berlin-Entscheidung" dem Ergebnis der von ihr selbst angestoßenen wissenschaftlichen Diskussion folgen und den Antrag der DTAG, auf einem "Regionalmarkt Berlin" aus der Marktbeherrschung entlassen zu werden, ablehnen wird.

Die Kernpunkte des vom VATM in Auftrag gegebenen Gutachtens der Professoren Bunte und Welfens finden Sie unter www.vatm.de unter Publikationen/Studien.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

NEWS TEILEN: