Pressemitteilung | VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VDI begrüßt Bundesratsbeschluss zur Lockerung des Kooperationsverbots / Grundgesetzänderung regelt Hochschulfinanzierung neu

(Düsseldorf) - Die heute vom Bundesrat getroffene Entscheidung zur Lockerung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich ist aus Sicht des VDI Verein Deutscher Ingenieure ein längst überfälliger Schritt zur Neuordnung der Hochschulfinanzierung in Deutschland: "Die nun geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen gibt ihnen langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Die Hochschulen können mit den Mitteln aus dem Bundeshaushalt nun endlich die notwendige Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre einleiten", so VDI-Direktor Ralph Appel.

Die von der Länderkammer beschlossene Grundgesetznovelle gestattet eine neue Form der Bund-Länder-Kooperation im Wissenschaftsbereich. Das bisher bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern wird mit Inkrafttreten der Reform dahingehend gelockert, dass künftig auch langfristige Investitionen des Bundes in die Hochschulen fließen dürfen. Dazu bedarf es im Einzelfall einer gemeinsamen Bund-Länder-Vereinbarung. Vor der von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka initiierten Reform war der Fluss von Bundesmitteln an die Hochschulen nur zeitlich begrenzt und projektgebunden möglich. Der VDI hatte dies in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisiert. Rekordzahlen bei Studienanfängern und überfüllte Hörsäle stellen die Hochschulen jedoch vor Herausforderungen, die die Bundesländer alleine aus eigenen Mitteln nicht bewältigen können.

"Gerade in den Ingenieurwissenschaften haben wir höhere Abbrecherquoten bei den Studierenden. Es ist daher entscheidend, dass die Investitionen des Bundes nun wirklich zweckgebunden verwendet werden. Das heißt, die Hochschulen müssen die Gelder vor allem in die Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden investieren", betont Appel.

Hochschulen sind nicht nur Entstehungsorte technologischer Innovationen, sondern vor allem zentrale Ausbildungsstätten des Ingenieurnachwuchses. Da die Grundlagen zur technischen Nachwuchsförderung aber bereits in der Schule gelegt werden, ist die heute beschlossene Grundgesetznovelle nach Auffassung des VDI nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Modernisierung des deutschen Bildungsföderalismus. Dazu ergänzt VDI-Direktor Appel: "Gerade zur Stärkung der MINT-Fächer, die besonders auf eine moderne und kostspielige Ausstattung auf dem neuesten technischen Stand angewiesen sind, sollten Wege gefunden werden, um auch die Schulen künftig finanziell besser aufzustellen."

Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf Telefon: (0211) 6214-0, Fax: (0211) 6214-575

(sy)

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