Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

VDZ - Wettbewerbsregeln für den Vertrieb abonnierbarer Publikumszeitschriften anerkannt / Beschluss des Bundeskartellamt vom 30. März 2004

(Berlin) - Der VDZ hatte am 31. Juli 2003 den Antrag auf Anerkennung der Wettbewerbsregeln beim Bundeskartellamt eingereicht. In seinem Begründungsschreiben führte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner hierzu aus: "Insbesondere nach Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ist bei den Zeitschriftenverlagen, vornehmlich den Publikumszeitschriften, das Bedürfnis selbstverpflichtender Branchenregelungen bezüglich der Werbemaßnahmen im Abonnementgeschäft gewachsen. Die wettbewerbsrechtliche Spruchpraxis gibt kein einheitliches Bild hinsichtlich allgemein gängiger Grenzen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen wieder. Daher ist das Leitmotiv der vorgelegten Wettbewerbsregeln, bei den gängigen Werbemaßnahmen Grenzen zu definieren, die Branchenkonsens herstellen und somit nach unserer Auffassung der Zustimmung des Bundeskartellamtes bedürfen."

In seiner Begründung führt das Bundeskartellamt aus, dass der Antrag des VDZ Entscheidungsreif gewesen sei, nachdem betroffenen Unternehmen und deren Wirtschafts - und Berufsvereinigungen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei. Somit sei dem Bundeskartellamt die Grundlage für die Entscheidung gegeben, ob der erforderliche Interessenausgleich zwischen dem VDZ und den betroffenen Dritten vorgenommen worden sei. Eine weitere Verzögerung des Verfahrens sei im Interesse der Verfahrensökonomie nicht hinzunehmen gewesen.

Die somit anerkannten VDZ-Wettbewerbsregeln beinhalten im wesentlichen zeitliche und wertmäßige Grenzen bei Probeabonnements, Werbegeschenken, Studentenabonnements, Mitarbeiterexemplaren und Mengennachlässen sowie Vermittlungs - und Abschlussprämien.

VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner begrüßte den Beschluss des Bundeskartellamtes als wichtiges Signal: " Diese Entscheidung war jetzt dringend erforderlich, um bei den Zeitschriftenverlagen und ihren Marktpartnern Sicherheit in der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Abo-Marketings zu schaffen." Fürstner erwartet von den VDZ-Wettbewerbsregeln in erster Linie Rechtssicherheit und Orientierung, die für alle an der Wertschöpfungskette des Pressevertriebs beteiligten Wirtschaftskreise wichtig sind: " Der in den vergangenen Monaten zu beobachtende Wettlauf der Prämien – und Rabattangebote ist nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich, sondern schadet letztlich auch langfristig dem Ansehen des hochwertigen und immer einmaligen Produktes "Zeitschrift".

Der VDZ wird in Folge der Entscheidung des Bundeskartellamtes Informationsveranstaltungen für die gesamte Branche durchführen, um allen betroffenen und interessierten Kreisen größtmögliche Klarheit über Zweck, Inhalt und Anwendung der Wettbewerbsregeln zu verschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-103

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