Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU-Statement zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) des BMVI

(Berlin) - Das Ziel des Gesetzes, den flächendeckenden Breitbandausbau durch eine Kostensenkung zu fördern, begrüßt der VKU spartenübergreifend. Gerade kommunale Unternehmen stehen für den flächendeckenden Breitbandausbau als notwendige Infrastruktur für die fortschreitende Digitalisierung und zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Wo Synergien möglich sind, sind kommunale Mehrspartenunternehmen aufgrund ihrer lokalen Infrastrukturkompetenz für deren Hebung prädestiniert. Die Koordinierung von Baumaßnahmen und eine integrierte Planung sowie die Verlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau gehören zum Tagesgeschäft.

Der VKU hat aber auch stets darauf hingewiesen, dass die Zugangsansprüche von Telekommunikationsnetzbetreibern gegenüber anderen Betreibern von Netzinfrastrukturen einen Eingriff darstellen, der einer besonderen Begründung bedarf. Diese Begründung kann nur das Ziel des flächendeckenden Breitbandausbaus sein. Konkret sind daher derartige Ansprüche auch nur in weißen Breitband-Flecken gerechtfertigt. Der VKU sieht daher in der im Gesetz vorgesehenen "Überbauungseinrede" einen richtigen Schritt.

Der VKU begrüßt, dass die Trinkwasserinfrastruktur durch das DigiNetz-Gesetz nicht erfasst ist. Auch bei anderen Infrastrukturen, wie insbesondere bei der Abwasserentsorgung bestehen Bedenken, dass die eigentliche Dienstleistung beeinträchtigt werden kann. Deshalb muss die im Gesetz angelegte Regulierung von Mitbenutzungsansprüchen die Belange einer funktionierenden Abwasserentsorgung ausreichend berücksichtigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(wl)

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