Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zum Strommarktgesetz / Regulierung auf die Spitze getrieben: Übertragungsnetzbetreiber dürfen Kraftwerke errichten und betreiben

(Berlin) - Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes beschlossen. Wesentliche Änderungen zu sogenannten Netzstabilitätsanlagen hatte der Wirtschaftsausschuss erst am Tag zuvor in einem Änderungsantrag verabschiedet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die neuen Regelungen kritisch.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche dazu: "Der fehlende Netzausbau behindert die Energiewende und verursacht an vielen Stellen Probleme, die eine stärkere Regulierung nach sich ziehen. Darunter leiden die Erzeuger. Die Regelung, dass Übertragungsnetzbetreiber nun selbst Anlagen bauen und betreiben dürfen, treibt dies auf die Spitze. Denn damit wird ein Teil der wettbewerblichen Erzeugung in den regulierten Bereich des Netzbetriebs überführt."

Übertragungsnetzbetreibern wird es zukünftig erlaubt sein, eigene Kraftwerke zu bauen, um Engpässen in der Stromversorgung entgegenzuwirken. Reiche: "Übertragungsnetzbetreiber sollten sich auf ihre eigentliche Aufgabe, nämlich den Netzausbau, konzentrieren. Anstatt dessen werden ihnen immer größere Eingriffe in den Strommarkt gestattet. Der Beschluss zu Netzstabilitätsanlagen ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Regierungsentwurf und damit das jüngste Beispiel einer Reihe von Entscheidungen hin zu mehr Regulierung im Strommarkt."

Hintergrund:
Im Regierungsentwurf war vorgesehen, die Netzreserve um zwei Gigawatt neue Gaskraftwerke in Süddeutschland zu erweitern. Die Gaskraftwerke sollten ausgeschrieben werden. Stattdessen sollen die Übertragungsnetzbetreiber nun eigene Erzeugungsanlagen, sogenannte "Netzstabilitätsanlagen" für die Übergangszeit zwischen dem vollständigen Atomausstieg 2021 und dem voraussichtlich abgeschlossenen Netzausbau im Jahr 2025 errichten und betreiben. Die Anlagen sollen außerhalb des Marktes eingesetzt und müssen danach stillgelegt werden. Die durch den Verkauf erzielten Erlöse sollen netzentgeltreduzierend wirken. Die Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn ab dem Jahr 2021 netztechnischer Bedarf besteht. Die Ermittlung erfolgt durch die ÜNB selbst und wird durch die BNetzA bestätigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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