Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB-Präsident Sauer sieht Wettbewerbsgleichheit privater und öffentlicher Pfandbriefemittenten wieder hergestellt

(Berlin) – Der Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Hans Dietmar Sauer, hat die Entscheidung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat begrüßt, die im 4. Finanzmarktförderungsgesetz (FMFG) getroffenen Neuregelungen des Pfandbriefgeschäfts inhaltsgleich im Hypothekenbankengesetz (HBG) und im Öffentlichen Pfandbriefgesetz (ÖPG) zu regeln. „Mit der Eröffnung der Möglichkeit für öffentliche Banken, Derivate als ordentliche Deckungswerte im Pfandbriefgeschäft zu verwenden, werden die öffentlichen Banken im Wettbewerb genauso behandelt, wie die privaten Hypothekenbanken. Damit ist die befürchtete wettbewerbsverzerrende Konsequenz des ursprünglichen Gesetzentwurfs, der diese Möglichkeit für öffentliche Banken nicht vorsah, vom Tisch“, sagte Sauer heute in Berlin. Sauer betonte, dass bereits auf Initiative des Bundesrates die Erweiterung des pfandbriefgedeckten Auslandsgeschäfts mit der öffentlichen Hand auch den öffentlichen Banken gestattet worden sei. Dies habe der ursprüngliche Regierungsentwurf ebenfalls nicht vorgesehen.

Positiv wertete der VÖB-Präsident auch die Streichung der Untersagungsmöglichkeit für Leerverkäufe in Aktien. Der Verband habe diese „Insellösung für Deutschland“ bereits mehrfach als praktisch untauglich bezeichnet.

Als weiterhin sehr problematisch bezeichnete Sauer die im Kreditwesengesetz vorgesehene Verpflichtung aller Banken, automatisierte Abrufsysteme für Kunden- und Kontendaten vorzuhalten. Dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) solle hierdurch der jederzeitige automatische Zugriff auf bestimmte personenbezogene Daten von Bankkunden ohne Wissen der Bank ermöglicht werden. Sauer sieht hierin die Gefahr dass die Bank auch bei missbräuchlichem Datenabruf durch unbefugte Dritte, z. B. Hacker“, keinerlei Kontrollmöglichkeiten habe. Besser und im Ergebnis gleich gut sei das vom VÖB befürwortete „Anfragesystem“. Dieses verpflichte die Bank, die vom BAFin angeforderten Kundendaten umgehend und vollständig an dieses zu übermitteln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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