Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: An Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistung denken

(Berlin) - Garantie gibt es nicht nur auf Fernsehgeräte oder Autos, sondern auch auf Häuser. Und zwar in der Regel fünf Jahre lang. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) vergessen allerdings die meisten Bauherren diese Frist, sobald sie in ihr Familienheim eingezogen sind. Erst gravierende Mängel erinnern sie unsanft an ihre Rechte. Bleiben die aber aus, gerät die Gewährleistungsfrist schnell in Vergessenheit. Diese Vergesslichkeit kommt manchen Hausbesitzer teuer zu stehen, denn oft werden Schäden erst entdeckt, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Dann aber muss sie der Hausbesitzer in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen.

Private Bauherren müssen ihre Interessen wahren! Deshalb rät der VPB dazu, spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist den unabhängigen Bausachverständigen mit der sogenannten Schlussbegehung des Hauses zu beauftragen. Viele Mängel sind für den erfahrenen Bausachverständigen nämlich früh absehbar, oft lange, bevor sie der Laie erkennt und sie echte Schäden nach sich ziehen. Mit dieser Schlussbegehung endet dann rein rechtlich betrachtet auch erst der Hausbau. Da die meisten Menschen versuchen, bis Weihnachten im neuen Haus zu sein, sollten Bauherren, denen das vor ein paar Jahren gelungen ist, jetzt mal kurz nachrechnen: Wie lange sind sie schon im Haus? Und wäre es nicht Zeit für eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungsfrist?

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(sy)

NEWS TEILEN: