Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT fordert Überprüfung der Online- Kooperation zwischen ZDF und T-Online

(Bonn) - In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, erhebt der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, schwere politische und rechtliche Bedenken gegen die geplanten Online-Aktivitäten des ZDF. Die Länder werden deshalb aufgefordert, die geplante Online-Kooperation zwischen ZDF und T-Online intensiv zu prüfen.

Die geplante Zusammenarbeit werfe viele Fragen auf, die wegen mangelnder Transparenz des ZDF-Vorgehens nicht abschließend beantwortet werden könnten. "Dennoch muss eine Überprüfung durch die Länder erfolgen, bevor das ZDF Fakten schafft, die nur schwer rückgängig zu machen sind", so Doetz.

Besonderen kritisch sieht der VPRT die vorgesehene Einblendung des Hinweises auf die Internet-Domain "www.heute.t-online.de" in jeder Nachrichtensendung des ZDF. Vor allem der aus Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk sei verpflichtet, alles dafür zu tun, eine von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängige Berichterstattung zu leisten. Hier stelle sich dann die Frage, ob noch objektive Berichte über die Unternehmenspolitik der Deutschen Telekom oder T-Online zu erwarten seien.

Hinzu kommt, dass T-Online für sein eigenes Internetangebot exklusive Zugriffsrechte auf die Inhalte der ZDF-Nachrichtensendungen erhalten solle. Dafür zahle T-Online offenbar 6,5 Mio. DM jährlich an das ZDF. Dieses Geld soll für die Online-Redaktion von "heute" eingesetzt werden, was wiederum die Frage nach der journalistischen Unabhängigkeit aufwerfe.

Daneben könnte mit der permanenten Erwähnung des Namens T-Online die Grenze zur unerlaubten Schleichwerbung bzw. zu verdecktem Sponsoring überschritten werden. Dieser Verdacht werde dadurch gestützt, dass T-Online offenbar bereit ist, als Internet-Service-Provider für das ZDF die technische Dienstleistung für den Internetzugang unentgeltlich zu erbringen.

Zudem soll das ZDF unter Einsatz von Gebührengeldern von T-Online das Recht erwerben, auf der eigenen Homepage www.heute.t-online.de auch Informationen aus Inhaltsangeboten von T-Online zu präsentieren. Es dränge sich die Frage auf, ob dann noch einen Bezug zur Vorgabe des "vorwiegenden Programmbezugs" bzw. des Grundversorgungsauftrages zu erkennen sei.

In diesem Zusammenhang weist der VPRT-Präsident daraufhin, dass die geltenden Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag nicht ausreichend seien, um eine Expansion vor ARD und ZDF im Online-Bereich zu verhindern. Es müssten dringend eindeutige Regelungen geschaffen werden, die das Online-Engagement von ARD und ZDF auf das erforderliche Maß begrenzten. Eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Internet halte der VPRT für nicht notwendig, da es hier keinen Mangel an Übertragungswegen gebe und keine Defizite für die Meinungsvielfalt zu befürchten seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Burgstr. 69 53177 Bonn Telefon: 0228/934500 Telefax: 0228/9345048

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