Pressemitteilung |

Verbändevereinbarung Strom: Gegen Verschärfung des Kartellrechts

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen, der 80 % der deutschen Verteilungsnetzbetreiber vertritt, hat am 13. Dezember anlässlich der Unterzeichnung der Verbändevereinbarung Strom (VV II+) erklärt, dass er sich eindeutig für den Wettbewerb in der Stromversorgung ausspreche, das Instrument der Verbändevereinbarung jedoch kritisch bewerte. In einer Protokollerklärung betont der VKU, dass eine Verbändevereinbarung nur dann Sinn mache, wenn die dort enthaltenen Regelungen verbindlich für alle seien. Es dürfe nicht sein, dass beispielsweise das Kartellamt die VV II ignoriere oder nur bestimmte Teile gelten lasse und andere nicht. So könne keine Rechtssicherheit für die Unternehmen bestehen.

Die Bundesregierung müsse sich daher verstärkt für die Verbindlichkeit dieser Regelungen einsetzen. Der VKU stellt weiterhin fest, dass Bundesregierung und Bundeskartellamt eine Regulierung der Netznutzungsentgelte durch ex ante (Vorweg)-Kontrollen ablehne. Die jetzt von verschiedenen Seiten vorgeschlagene Verschärfung des kartellrechtlichen Instrumentariums durch Einführung einer automatischen sofortigen Vollziehbarkeit für entsprechende Entscheidungen der Kartellbehörden und durch eine zusätzliche Umkehr der Beweislast seien damit jedoch nicht zu vereinbaren.

"Dies würde den Regulator durch die Hintertür bringen", erklärte VKU-Präsident OB Gerhard Widder, und das sei doch gerade politisch nicht gewollt. Mit einem solchen tiefen Eingriff in die Rechtsposition der Netzbetreiber würde die Strom- und Gaswirtschaft eindeutig gegenüber allen anderen Wirtschaftszweigen diskriminiert. Eine Verschärfung des Kartellrechts in diesem Sinne würde der freiwilligen Selbstregulierung durch die beteiligten Verbände die Geschäftsgrundlage entziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770333 Telefax: 0221/3770266

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