Pressemitteilung | Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven

Verbindliche Leitlinien für Wirtschaftpolitik und Wirtschaftsförderung

(Bremen) - Mehr als 95 Prozent aller bremischen Unternehmen gehören dem Mittelstand an. Um ihnen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten und sie durch verbindliche Leitlinien für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung zu stärken, hat das BAW Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen der Bremer Mittelstandsenquête ein Mittelstandsförderungsgesetz entworfen, das zusammen mit der Ergebnissen des aktuellen Untersuchungsabschnittes der Mittelstandsenquête heute von Bürgermeister Hartmut Perschau, Handelskammer-Vizepräses Dr. Dirk Plump, Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger und Professor Frank Haller, Leiter des BAW, bei einem Pressegespräch in der Handelskammer vorgestellt wurde.

„Wir werden künftig noch mehr als bisher dafür tun müssen, den Leistungsträger ,Mittelstand’ in besonderem Maße zu fördern, wenn wir den Wirtschaftsstandort Deutschland fit für die Zukunft machen wollen“, sagte Vizepräses Dr. Plump. Die Handelskammer und die weiteren Projektträger der Mittelstandsenquête – der Senator für Wirtschaft und Häfen, der Förderverein für Mittelstandsforschung, die IHK Bremerhaven, die Unternehmensverbände im Lande Bremen und die Wolfgang-Ritter-Stiftung – sprachen sich daher für die Verabschiedung eines Mittelstandsförderungsgesetzes in Bremen aus.

Ein entsprechendes Gesetz sei bereits von 13 der 16 deutschen Bundesländer eingeführt worden, betonte Bürgermeister Perschau: „Wir wollen die bisherigen Ergebnisse der Mittelstandsenquête für eine längerfristig angelegte Mittelstandsoffensive nutzen. Ein Mittelstandsförderungsgesetz für das Land Bremen ist zugleich Auftakt und Grundlage für diese Offensive. Sie umfasst sowohl die kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen als auch die ständige Optimierung der Zielgenauigkeit von Fördermaßnahmen“, erklärte er.

„Das Mittelstandsförderungsgesetz ist ein weiterer Baustein, um Bremen national als besonders mittelstandsfreundlichen Standort zu profilieren“, sagten Bürgermeister Perschau und Kammer-Vizepräses Dr. Plump übereinstimmend. Mit dem Gesetzentwurf erhielten die in den vergangenen Jahren entwickelten Grundsätze der Mittelstandsförderung sowie das Instrumentarium der bremischen Mittelstandspolitik eine rechtlich verbindliche Grundlage. Bürgermeister Perschau und Vizepräses Dr. Plump: „Die Stärke des vorgelegten Gesetzentwurfs besteht darin, dass er sich nicht auf blumige Absichtserklärungen beschränkt, wie es in anderen Ländern üblich ist, sondern substanziellen Inhalt hat.“

In der Diskussion mit den Trägern der Mittelstandsenquête spielte – gerade vor dem Hintergrund des dringend gebotenen Bürokratieabbaus – die Frage eine entscheidende Rolle, ob ein eigenes Gesetz für den Mittelstand überhaupt zeitgemäß sei. Professor Haller dazu: „Die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Lande Bremen sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, statt sich mit Formularen, Anträgen und der Verwaltung beschäftigen zu müssen. Der jetzt vorliegende Entwurf ist ein erster wichtiger Schritt zum Abbau von Bürokratie. Die Bremische Bürgerschaft würde ein wichtiges Signal setzen, wenn sie dieses Gesetz beschließt.“

Aus Sicht der Handelskammer hat in dem vorliegenden Gesetzentwurf vor allem die Befristung sämtlicher Vorschriften, die durch das Land Bremen erlassen werden, eine besondere Qualität. „Dies ist seit langem eine unserer Hauptforderungen für den Bürokratieabbau,“ betonte Vizepräses Dr. Plump. Die Einführung einer Verfallsautomatik sei das wirksamste Instrument, um überbordende Bürokratie schon im Ansatz zu vermeiden: „Dieser wichtige Aspekt bedeutet eine Umkehrung der Beweislast. Nicht mehr der einzelne Unternehmer oder Bürger muss darauf verweisen, dass ein Gesetz überflüssig ist oder ihn unverhältnismäßig belastet, sondern der Gesetzgeber selbst ist gezwungen, seine Normsetzung kontinuierlich zu hinterfragen.“

Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs besteht in der Einführung einer Mittelstandsklausel. Bisher werden in den Entwürfen für Rechtsvorschriften, die aus den senatorischen Dienststellen kommen, Auswirkungen wie die auf den Haushalt oder auf die Gleichstellung von Frauen geprüft, nicht jedoch die Folgen für kleine und mittlere Unternehmen. Bürgermeister Perschau: „Es ist richtig, dass nach dem Gesetzentwurf künftig bei Vorlagen für Senat, Bürgerschaft und Deputationen auch benannt werden muss, was das für die mittelständische Wirtschaft bedeutet.“

Ziel der Bremer Mittelstandsenquête, in deren Rahmen der Gesetzentwurf entstand, ist seit Anfang 2002, die Situation des bremischen Mittelstandes systematisch zu analysieren, um Politik und Verwaltung auf dieser Basis fundierte Ratschläge geben zu können, wie die Rahmenbedingungen für den Mittelstand in Bremen und Bremerhaven durchgreifend verbessert werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Telefon: 0421/36370, Telefax: 0421/3637299

NEWS TEILEN: