Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz: Bis Ende 2016 herrscht Klarheit / Rudolf Henke: Ablehnung des Eilantrages kein Präjudiz für das Hauptsacheverfahren

(Berlin) - Der Marburger Bund ist weiterhin zuversichtlich, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz Erfolg haben wird. Zwar hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Folgenabwägung den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, zugleich aber deutlich gemacht, dass mit der heute veröffentlichten Entscheidung die Erfolgsaussichten der Hauptsache außer Betracht bleiben. "Der heutige Beschluss ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es in einer vergleichsweise kurzen Frist bis Ende 2016 über unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz entscheiden wird. Damit ist der von den Arbeitgeberverbänden propagierte Weg über die Arbeitsgerichte hinfällig. Es wird eine Grundsatzentscheidung über das Tarifeinheitsgesetz geben. Das begrüßen wir ausdrücklich", sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Der Marburger Bund hatte bereits am Tag des Inkrafttretens Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen.

Besonders bemerkenswert sei auch, dass das Gericht die gewichtigen Nachteile anerkenne, die dem Marburger Bund schon jetzt durch das Gesetz entstanden sind, so Henke. "Das Bundesverfassungsgericht hatte eine schwierige Folgenabwägung zu treffen, die bei einer Zustimmung zu unserem Antrag eine sofortige Aussetzung des mit Dreiviertel-Mehrheit im Bundestag beschlossenen Tarifeinheitsgesetzes zur Folge gehabt hätte. Uns war bewusst, dass sehr hohe Hürden zu überwinden sind, um das Gesetz schon jetzt zu Fall zu bringen. Das Bundesverfassungsgericht nennt beispielhaft in seiner Begründung eine irreversible oder existenzgefährdende Mitgliederentwicklung als erkennbare unmittelbare Folge des Tarifeinheitsgesetzes. Insofern ist mit dem heute veröffentlichten Beschluss auch kein Präjudiz für die Entscheidung in der Hauptsache verbunden. Der Beschluss mindert in keiner Weise die Chancen des Marburger Bundes, im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen. Unsere Mitglieder können weiterhin darauf vertrauen, dass wir alle verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Rechte als eigenständige Ärztegewerkschaft zu wahren und Nachteile aus dem Tarifeinheitsgesetz abzuwehren", betonte der MB-Vorsitzende.

Der vom Marburger Bund mit der Verfassungsbeschwerde beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, der Göttinger Staatsrechtler Prof. Dr. Frank Schorkopf, wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Folgenabwägung einen besonders strengen Maßstab anlege, weil eine einstweilige Anordnung stets einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstelle. "Jeder Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen ein Gesetz richtet, muss sehr hohe Hürden überwinden, um erfolgreich zu sein. Das Hauptsacheverfahren folgt anderen Maßstäben. Dann geht es allein um die Frage, ob das Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig ist. Daran kann aus unserer Sicht kein Zweifel bestehen", sagte Schorkopf.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(cl)

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