Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Verfassungswidrig: Hartz-Vorschläge zu haushaltsnahen Dienstleistungen

(Berlin) - "Die Hartz-Regelungen zu der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der so genannten haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach unserer Auffassung verfassungswidrig, da sie gegen das grundgesetzliche Gleichbehandlungsgebot verstoßen." Das erklärte am 6. November in Berlin der sozialpolitische Experte und Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Heribert Jöris. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Hartz-Reformen Sonderregelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgesehen. Danach soll die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten auf 500 Euro erhöht werden, während für geringfügig Beschäftigte in der Wirtschaft die volle Beitragspflicht weiterhin ab 325 Euro greifen soll.

Jöris kritisierte, es sei nicht nachvollziehbar, warum eine in einem privaten Haushalt arbeitende Reinemachefrau erst ab 500 Euro die vollen Sozialabgaben zahlen müsse, ihre Kollegin, die genau die gleiche Arbeit in einem Unternehmen macht, aber schon ab 325 Euro mehr als zwanzig Prozent Sozialabgaben zahlen solle. "Wo bleibt die im Koalitionsvertrag versprochene Gerechtigkeit, wenn jemand mit einem geringen Einkommen höhere Abgaben zahlen muss, als ein Arbeitnehmer, der die gleiche Tätigkeit ausübt, aber weniger bezahlt bekommt", fragte der HDE-Experte.

"Der HDE fordert, die Ausweitung der Grenze für geringfügig Beschäftigte nicht auf haushaltsnahe Dienstleistungen zu beschränken, sondern sie auch auf Arbeitsverhältnisse in der Wirtschaft zu erstrecken. Dies macht auch arbeitsmarktpolitisch Sinn. Wir könnten im Handel mit einer vergleichbaren Regelung weitaus mehr Stellen schaffen, als die Privathaushalte", so Jöris. Derzeit könnten alleine im Einzelhandel etwa 100.000 Stellen geschaffen werden, wenn man die Schwelle für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhöhe und oberhalb des Schwellenwertes einen langsamen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge bis zum vollen Beitrag vorsehe.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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