Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Verleger kritisieren neue Werberestriktionen im Kleinanlegerschutz

(Berlin) - Warnhinweise sind Rückfall in pressefeindliche Regulierung - Partielles Werbeverbot für sonstige Medien erreicht neue Qualität der Bevormundung

Mit Unverständnis und Kritik haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf den Vorschlag neuer Werbebeschränkungen im Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes der Bundesregierung reagiert. Der heute im Kabinett der Regierung verabschiedete Gesetzentwurf regelt Finanzprodukte des so genannten grauen Marktes und enthält neben Vorschriften etwa zur Prospektpflicht und Finanzaufsicht auch eine Pflicht zu deutlich hervorgehobenen Warnhinweisen in der Werbung für die jeweiligen Produkte in Presse und sonstigen Medien. In sonstigen Medien wird zudem die Werbung für die einschlägigen Finanzprodukte verboten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem redaktionellen wirtschaftlichen Schwerpunkt platziert wird. Beide Werbebeschränkungen verschlechtern die Rahmenbedingungen für private Medien, die sich im freien Wettbewerb insbesondere durch Werbeeinahmen finanzieren müssen, und können zum Anlegerschutz nichts Relevantes beitragen.

"Wer in der heutigen Zeit freie, privat finanzierte Medien erhalten will, darf keine neue Werbebeschränkungen erlassen", erklärte ein Sprecher von BDZV und VDZ, "Das weiß auch die Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag sogar 'die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken will'."

Seit der letzten Großen Koalition, in der CDU/CSU und SPD gemeinsam negativen Werbezwangsvorgaben mit Blick auf die Refinanzierungsmöglichkeiten privater Medien entgegentraten, haben sich die Herausforderungen an die Finanzierung journalistischer Medien noch weiter verschärft. Wenn die Bundesregierung nun dennoch die jahrelang geübte und allein richtige Politik des Verzichts auf neue Werbebeschränkungen aufgibt, verschlechtert das die Finanzierungsmöglichkeiten privater journalistischer Medien und bedeutet einen Rückfall in eine staatliche Bevormundung von Medien, Bürgern und Werbewirtschaft.

Auffällige negative Zwangsinformationen über das beworbene Produkt, die nach dem Gesetzentwurf für die Werbung in der Presse und sonstigen Medien gelten sollen, können letztlich ähnlich wie Werbeverbote wirken, da Negativwerbung keine Werbung ist und im Zweifel nicht geschaltet wird. Derartige Vorgaben schaden der Finanzierung der betroffenen Medien, ohne für den Verbraucherschutz relevanten Mehrwert zu schaffen. Denn eine zwangsweise Information oder Warnung aller Verbraucher vor jeder Kaufentscheidung kann ohne jede Beschädigung der Medienwerbung sichergestellt werden. Das belegt der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz in eindrucksvoller Weise. Jeder Anleger muss vor der Anlageentscheidung mit Vor- und Zuname unter Orts- und Datumsangabe ein Informationsblatt unterschreiben, das auf der ersten Seite in hervorgehobener Weise die fragliche Warnung enthält.

Das nur für sonstige Medien geltende partielle Werbeverbot enthält eine neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger. Die Bundesregierung will legale Werbung für legale Finanzprodukte in diesen Medien nur erlauben, wenn das konkrete Medium (gelegentlich) einen Wirtschaftsschwerpunkt aufweist und die Werbung in diesem Wirtschaftsteil platziert. Grund dafür ist, dass die Politik nur bei den Rezipienten von Wirtschaftsberichterstattung eine ausreichende Mündigkeit für den Umgang mit diesen Produkten unterstellt. Der Rezipient von Medien ohne Wirtschaftsteil darf hingegen entsprechende legale Werbung für Finanzanlagen nicht sehen. Der Staat wird damit wohl erstmals erwachsenen Bürgern in Abhängigkeit von ihrer Auswahl bestimmter redaktioneller Themen Leseverhalten vorschreiben, welche (legale) Werbung sie wahrnehmen dürfen.

Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern den Bundestag auf, sowohl die Werbezwangshinweise in jeglicher Medienwerbung als auch das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen. Die Werberestriktionen beschädigen die Rahmenbedingungen privater Medien und bevormunden erwachsene Bürger, ohne einen Mehrwert für den im Übrigen vielfach sinnvollen Kleinanlegerschutz zu enthalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Fax: (030) 726298-299

(cl)

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