Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Verschmelzungsrichtlinie beruht auf falscher Rechtsgrundlage

(Berlin) - Ein Rechtsgutachten, das die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegeben haben, kommt zu dem Ergebnis, dass der Richtlinienentwurf der EU-Kommission für die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht.

Dies hat weitreichende Folgen für die Mitbestimmung in den betroffenen Kapitalgesellschaften. Nach der Rechtsauffassung der EU-Kommission könnte sie im EU-Rat mit Mehrheit entschieden werden. Nach der Auffassung des Rechtsgutachtens von Prof. Ingolf Pernice (Humboldt-Universität) muss die so genannte Verschmelzungsrichtlinie einstimmig im Rat verabschiedet werden.

Der DGB kritisiert die EU-Verschmelzungsrichtlinie, weil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter das Mitbestimmungsrecht fallen sollen, das am Sitz der fusionierten Gesellschaft üblich ist. "Dies lädt Unternehmen geradezu dazu ein, das moderne, teilhabeorientierte deutsche Mitbestimmungsmodell zu unterlaufen," sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am Dienstag in Berlin.

Der DGB fordert deshalb, dass die Mitbestimmung bei Kapitalgesellschaften genauso geregelt wird, wie bei Europäischen Aktiengesellschaften. Dort ist vorgesehen, dass die weitgehendste Mitbestimmungsregelung gilt, wenn vor der Fusion 25 Prozent der Beschäftigten unter diese weitgehende Regelung fielen. "Teilhabe und Mitbestimmung sind ein hohes Gut und wir sollten es nicht dem Zufall überlassen, in welchem Land der EU es starke oder schwache Mitbestimmungsregelungen gibt. Nur so können wir die soziale Zukunft Europas gemeinsam gestalten", sagte Hexel.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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