Pressemitteilung | SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.

Versorgung mit lebenserhaltender Beatmung darf nicht ausgeschrieben werden / SPECTARIS kritisiert Ausschreibung zur lebenserhaltenden Beatmung der Kaufmännischen Krankenkasse

(Berlin) - Mit der aktuellen Bekanntmachung der KKH (Kaufmännische Krankenkasse) zur Ausschreibung über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten zur häuslichen Beatmung wird erstmals in einem hochsensiblen Hilfsmittelversorgungsbereich auf dieses in der Hilfsmittelbranche hoch umstrittene Vergabeverfahren gesetzt. Bereits mit der Bekanntmachung eines Open-House-Verfahrens hat die KKH von Aufsichtsbehörde, Bundesgesundheitsministerium, Verbänden und Politik massiv Kritik einstecken müssen. Mit der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zur außerklinischen lebenserhaltenden Beatmung geht die KKH jetzt sogar noch einen Schritt weiter.

Mit dem im Frühjahr in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sollte eigentlich alles besser werden. Zum einen wollte der Gesetzgeber mehr Qualität in die Versorgung mit Hilfsmitteln bringen und von der fast ausschließlichen Fokussierung auf das günstigste Angebot wegkommen. Zum anderen sollten hierzu öffentliche Ausschreibungen nach § 127 Absatz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch nur noch in den dafür zweckmäßigen Hilfsmittelversorgungsbereichen als Vergabeverfahren herangezogen werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch formuliert, dass Ausschreibungen bei individuell angefertigten Hilfsmitteln sowie Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil nicht zweckmäßig sind.

"Die häusliche Beatmung ist eine lebenserhaltende Hilfsmittelversorgung, die zweifelsohne zu den Versorgungen mit sehr hohem Dienstleistungsanteil gehört. Bei Reduzierung von Service- und Qualitätskontinuität drohen massive Gesundheitsrisiken für die Versicherten", so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik beim Industrieverband SPECTARIS. Es sei mitnichten damit getan, einem Beatmungspatienten das Beatmungsgerät einfach mit der Post zuzuschicken. Patienten, die lebenserhaltend beatmet werden, bräuchten Betreuung rund um die Uhr von einem ihnen vertrauten verlässlichen Homecare-Provider. "Mit der Ausschreibung der lebenserhaltenden Beatmung zündet die KKH die nächste Eskalationsstufe. Dass sogar die häusliche lebenserhaltende Beatmung von Kindern Bestandteil der Ausschreibung ist, setzt dem Ganzen noch die Krone auf", so Kuhlmann weiter. "Diese Ausschreibung beinhaltet die Versorgung mit lebenserhaltender Beatmung, die sicherstellt, dass schwerkranke Patienten mit einer dauerhaften lebenserhaltenden Beatmung ihren Alltag zu Hause meistern beziehungsweise überhaupt außerhalb einer klinischen Einrichtung überleben können. Zweifelsfrei ist die Versorgung von Patienten mit außerklinischer Beatmung und vor allem mit lebenserhaltender Beatmung eindeutig als Versorgung mit sehr hohem verantwortungsvollen Dienstleistungsanteil anzusehen. Gemäß § 127 Absatz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch gilt aber, dass für Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Eine Ausschreibung der Versorgung mit außerklinischer Beatmung ist demnach nach unserer Auffassung nicht nur nicht zweckmäßig, sondern sogar rechtswidrig. Die Ausschreibung der KKH widerspricht damit deutlich der Intention des Gesetzgebers sowie dem berechtigten Interesse der Versicherten an einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung."

Es wird immer deutlicher, dass der Gesetzgeber gefordert ist, beim HHVG schnellstens nachzubessern. Bei zukünftigen Ausschreibungen muss sichergestellt sein, dass die Qualität der Versorgung vollumfänglich gewährleistet ist und auf Ausschreibungen bei individuell angefertigten Hilfsmitteln und dienstleistungsintensiven Versorgungen wie der außerklinischen Beatmung grundsätzlich verzichtet wird.


SPECTARIS ist der deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien mit Sitz in Berlin. Der Verband vereint mit seinen 400 überwiegend mittelständisch geprägten deutschen Hightech-Unternehmen in vier Fachverbänden innovative, zukunftsfähige und exportstarke Branchen. Im Fachverband Medizintechnik vertritt SPECTARIS rund 170 deutsche Unternehmen des Investitionsgüter- und Hilfsmittelsektors sowie nicht-ärztliche Leistungserbringer, insbesondere aus der respiratorischen Heimtherapie.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS) Pressestelle Werderscher Markt 15, 10117 Berlin Telefon: (030) 414021-0, Fax: (030) 414021-33

(wl)

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