Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU warnt vor etappenweiser Einführung eines staatlichen Mindestlohns / Fasbender: „ Mindestlohn für Zeitarbeit wäre weiterer Schritt zu einem staatlichen Mindestlohn-System, das Chancen für Niedrigqualifizierte reduziert“

(Frankfurt) - „Als hessische Wirtschaft wehren wir uns vehement gegen die schrittweise Einführung eines staatlichen Mindestlohns und lehnen auch Insellösungen ab, wie sie heute (23. August 2006) für den Zeitarbeitssektor im Bundeskabinett diskutiert werden. Denn ein System staatlicher Mindestlöhne wird die Chancen für Niedrigqualifizierte auf Erwerbsarbeit weiter erheblich reduzieren und den Anteil der Schwarzarbeit erhöhen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Debatte auf der Basis des für den Herbst versprochenen Gesamtkonzepts für den Niedriglohnsektor zu führen, statt sich diesen Weg mit vorab getroffenen Einzellösungen zu verbauen“, so Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Bei den 850.000 Gebäudereinigern teile die VhU die berechtigten Sorgen, dass z. B. über Werkvertragskontingente Billigkräfte aus Osteuropa in der Gebäudereinigung das Lohnniveau drückten und eine Preisspirale nach unten in Gang setzten. Deshalb halte die VhU hier eine Ausnahmeregelung für vertretbar. Anders hingegen bewerte die VhU die Situation bei der Zeitarbeit, wo es konkurrierende Tarifverträge und keine Konkurrenz von Billiglohnkräften aus dem Ausland gebe. Auch bei keiner weiteren Branche sieht der Hauptgeschäftsführer der Spitzenorganisation der hessischen Wirtschaft Anlass für Ausnahmetatbestände beim Mindestlohn. Denn ordnungspolitisch wäre ein staatlicher Mindestlohn grundsätzlich der falsche Weg. Er erreiche das angestrebte Ziel, eine Grundsicherung im Niedriglohnbereich einzuführen, gerade nicht. Schon heute bestünden große Schwierigkeiten, Geringqualifizierte in Arbeit zu bringen. Bei Geltung staatlicher Mindestlöhne würde dies noch viel schwieriger werden. Gerade im Niedriglohnsektor brauchten wir daher mehr Markt statt weniger.

Mit dem Arbeitslosengeld II hätten wir faktisch in Deutschland einen Mindestlohn, der sich an der Bedürftigkeit orientiert. Wer jetzt noch einen weiteren staatlichen Mindestlohn – auch auf der Basis allgemeinverbindlich erklärter unterster Tariflöhne - draufsatteln möchte, stehe vor folgendem Dilemma: Entweder sei der Mindestlohn zu niedrig. Dann führe er gerade nicht zum entsprechenden Anreiz, aus der Arbeitslosigkeit in niedrig bezahlte Arbeit zu wechseln. Oder er sei zu hoch. Dann baue er für die Arbeitgeber eine neue Beschäftigungshürde auf und führe zu Ausweichstrategien. „Deshalb bleiben wir dabei: Wir sollten erst über ein marktorientiertes Niedriglohn-Konzept des Bundesarbeitsministers reden, bevor aktionistisch Einzellösungen verabschiedet werden “, so Fasbender.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Heike Krasemann, Referentin, Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

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