Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zu 10 Jahre Allgemeines-Gleichbehandlungs-Gesetz / Fasbender: "Rechtsmissbrauch verhindern, statt mit neuen Regeln überfrachten"

(Frankfurt am Main) - "Gleichbehandlung ist gelebte Praxis in Unternehmen. Mit dem AGG sind die Bewerbungsverfahren noch transparenter geworden. Aber auch der Rechtsmissbrauch durch Trittbettfahrer hat zugenommen. Forderungen nach Zwangsmaßnahmen und immer schärfere Kontrollmechanismen sowie nach ergänzenden Klagerechten zugunsten selbst ernannter Diskriminierungsverbände und der Gewerkschaften sowie eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sind unnötig und teilweise schädlich", erklärte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), anlässlich der Vorstellung der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

"Die in der VhU über ihre Verbände organisierten 150.000 hessischen Unternehmen wollen und leben schon aus eigenem Interesse eine vielfältige und tolerante Arbeitswelt. Vielfalt fördert Innovation. Ein diskriminierungsfreies Miteinander motiviert die Mitarbeiter und erhöht die Reputation des Unternehmens. Umso unverständlicher ist der Generalverdacht, unter den die Antidiskriminierungsstelle in ihrem Evaluationsbericht alle Unternehmern stellt. Unsere Unternehmer sind es allmählich wirklich leid, immer die Watschenmänner und Prügelknaben abzugeben." Die VhU lehne jede weitere Verschärfung bestehender Regeln ab. Sie fordert den Gesetzgeber auf, weitere Verschärfungen zu vermeiden und stattdessen Rechtsmissbrauch zu verhindern. Immer wieder bewürben sich Personen ohne ernsthafte Absichten auf offene Stellen, nur um danach mit haltlosen Vorwürfen die im AGG vorhandenen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche realisieren zu können. Der Gesetzgeber sollte im Gesetz klarstellen, dass hier nur ernsthafte Bewerber Vorwürfe erheben können.

Die Antidiskriminierungsstelle habe heute mit ihren Forderungen aus ihrer so genannten Evaluation gezeigt, dass es ihr nicht um eine sachliche Auseinandersetzung gehe. Beispielsweise solle der Arbeitgeber für das Fehlverhalten von Kunden gegenüber seinen Beschäftigten haftbar gemacht werden - und zwar völlig unabhängig davon, ob ihn überhaupt ein Verschulden treffe. Das entspreche weder dem gesunden Menschenverstand noch dem Anliegen von Toleranz und Vielfalt. Die Vorschläge aus dem verzerrenden Evaluationsbericht gehörten nicht ins Gesetz, sondern in den Papierkorb.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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