Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Januar 2015 / Fasbender: "Mindestlohndokumentations- und Telearbeitsplatzüberwachungspflichten schnüren Unternehmen die Luft ab"

(Frankfurt am Main) - Die Arbeitslosigkeit in Hessen ist im Januar um 15.534 auf nun 189.719 gestiegen. Dieser Anstieg ist in erster Linie jahreszeitlich bedingt. Der hessische Arbeitsmarkt ist weiter in guter Verfassung. "Jahrelange Beschäftigungsrekorde am Arbeitsmarkt dürfen kein Anlass dafür sein, jetzt dem bürokratischen Regulierungswahn vollends Tür und Tor zu öffnen, wie dies mit neuen Aufzeichnungspflichten für Millionen Arbeitsverhältnisse und abschließbaren Kleiderschränken an jedem Arbeitsplatz geplant ist. Gerade den kleinen und mittleren Unternehmen wächst die Bürokratie schon jetzt über den Kopf und das ist die übergroße Mehrheit: Über 90 Prozent der Unternehmen in Hessen haben weniger als zehn Mitarbeiter. Das ungebremste Bürokratiewachstum schnürt den Unternehmen die Luft ab. Ministerpräsident Bouffier und Wirtschaftsminister Al-Wazir können viel für Wirtschaft und Arbeitsplätze in Hessen tun und sich dem entschlossen entgegenstellen", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Wenn sogar die Bundeskanzlerin inzwischen öffentlich das Gefühl äußere, hier gehe die eigene Regierung über ein vertretbares Maß an Bürokratie weit hinaus, müsse doch wenigstens eine leichte Rückkehr zur Wirtschaftsfreundlichkeit in die Nähe des Möglichen rücken.

Beim Thema Mindestlohn werde jetzt schon deutlich, dass viele der Dokumentationspflichten schlichtweg schikanös seien. "Es ist niemandem ernsthaft zu vermitteln, warum ein Betrieb sämtliche Arbeits- und Pausenzeiten auch solcher Arbeitnehmer dokumentieren soll, deren Stundenlohn mehr als das doppelte des gesetzlichen Mindestlohns beträgt, nämlich bis zu fast 3.000 Euro monatlich. Ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn müsste hierfür 29 Tage im Monat zwölf Stunden täglich arbeiten. Diese Annahme ist meilenweit von jeder Realität entfernt", sagte Fasbender.

Auch die geplante neue Arbeitsstättenverordnung stelle eine existentielle Gefahr für Kleinunternehmen dar. So sei es nicht hinnehmbar, dass Unternehmer nun auch Telearbeitsplätze in den Privatwohnungen ihrer Arbeitnehmer überprüfen sollten. Auch die Forderung des Bundesrates nach abschließbaren Kleiderablagen an allen Arbeitsplätzen sei realitätsfern. "Anstatt auf die Bedenken der Unternehmen einzugehen, hat der Bundesrat damit sogar noch zusätzliche überflüssige Belastungen für die Unternehmen gefordert. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundeskabinett zur Vernunft kommt und diese völlig verfehlte Verordnung in letzter Sekunde doch noch zurücknimmt. Auch Hessen sollte hier seine Stimme erheben."

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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