Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im März 2015 / Fasbender: "Flüchtlinge sollten arbeiten dürfen, anstatt sie in die Sozialhilfe zu zwingen / Vorrangprüfung eingrenzen, keine Abschiebung bei Ausbildung"

(Frankfurt am Main) - In Hessen ist die Arbeitslosigkeit im März um 4.343 auf nun 184.270 gefallen. Der hessische Arbeitsmarkt ist damit unverändert stabil. "Wegen der erfreulichen wirtschaftlichen Lage in Hessen haben viele Unternehmen bereits erhebliche Probleme, offene Stellen für Fachkräfte und Auszubildende zu besetzen. Wir müssen daher noch mehr dafür tun, um Frauen besser in Vollzeitarbeit zu bringen, ältere Fachkräfte länger zu halten und Langzeitarbeitslosen den Einstieg zu erleichtern. Nach Hessen kommen aber auch viele Menschen auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung, die oft gute Qualifikationen und wertvolle Berufserfahrung mitbringen. Wir sollten Flüchtlingen und auch Asylbewerbern rasch die Chance auf Arbeit einräumen, anstatt sie zu zwingen, lange von Sozialleistungen zu leben", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Im November letzten Jahres habe die Bundesregierung zwar richtigerweise die Wartezeit für die Aufnahme einer Beschäftigung für Asylbewerber und geduldete Ausländer jeweils auf drei Monate gesenkt. "Jetzt sollte die sogenannte Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur, die aktuell für 15 Monate die Arbeitsaufnahme behindert, für Asylsuchende auf sechs Monate begrenzt werden. Geduldete sollten hingegen ganz ohne Vorrangprüfung arbeiten dürfen, da sie nach der Entscheidung der Ausländerbehörde vorerst bleiben dürfen. Zusätzlich ist es dringend notwendig, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylverfahren deutlich schneller abschließt. Nicht anerkannte Asylbewerber müssen dann aber auch konsequent in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden", erklärte Fasbender.

Minderjährige Flüchtlinge, die oftmals ohne Begleitung Erwachsener nach Hessen kämen, müssten in besonderem Maße geschützt und gefördert werden. "Gerade diese jungen Menschen sind oftmals besonders für eine Ausbildung motiviert. Eine Schul- oder Berufsausbildung sollte als dringender persönlicher Grund gesetzlich verankert werden, um die Abschiebung auszusetzen. Dies ist nicht nur im Interesse der Jugendlichen, sondern auch der Ausbildungsbetriebe", sagte Fasbender.

Die Beherrschung der deutschen Sprache sei Grundlage erfolgreicher Integration. "Nur deutsch sprechende Asylbewerber können zügig in Beschäftigung kommen, ihren Beruf langfristig in Deutschland ausüben oder aber nach Rückkehr in ihre Heimatländer Mittler der Kulturen sein. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Forderung der Integrationsminister der Länder nach einer gesetzlichen Verankerung des Zugangs zu Integrationskursen für Asylsuchende sowie mehr Sprachkurse", sagte Fasbender.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(sy)

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