Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Sonntagsarbeit / Prof. Rose: "Warum Callcenter beschränken? Sonntag oft einzige Chance, Dinge zu erledigen, zu der man während der Arbeitswoche nicht kommt."

(Frankfurt am Main) - "Wir sind enttäuscht, dass das Bundesverwaltungsgericht die Ausweitung der Sonntagsarbeit für öffentliche Bibliotheken und Callcenter in Hessen zurückgewiesen hat. Der Sonntag ist für die meisten arbeitenden Menschen der Tag, an dem sie Dinge erledigen, zu denen sie während der Arbeitswoche nicht kommen: dazu gehören Bibliotheksbesuche, über Callcenter abgewickelte Reisebuchungen, beratungsintensivere Interneteinkäufe und vieles andere mehr", sagte Prof. Dr. Franz-Josef Rose, Leiter der Rechtsabteilung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, zur Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Dass die Entscheidung über Sonntagsarbeit bei Brauereien, Getränkeherstellern und Speiseeis-Produzenten an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen wurde, lasse Hoffnung, dass manche Tätigkeiten, die in Mainz, Mannheim und Aschaffenburg sonntags generell erlaubt, künftig auch in Wiesbaden, Viernheim und Hanau möglich seien. Das wachse sich sonst allmählich zu einem echten Standortnachteil für Hessen aus.

In der Arbeitswelt ist und bleibt Sonntagsruhe die Regel, Arbeit die Ausnahme. In vielen Bereichen muss aber gearbeitet werden, damit die existenznotwendige Grundversorgung gewährleistet werden kann, etwa im Verkehrs- oder Nachrichtenwesen, in der Energieversorgung oder in Krankenhäusern. Daneben geht es um technisch-wirtschaftliche Notwendigkeiten und um Freizeitgestaltung. Das war auch schon immer gelebte Praxis in Hessen, musste aber bei uns bisher in jedem Einzelfall als Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dieser überflüssige bürokratische Aufwand, den es in anderen Bundesländern nicht gibt, hätte durch die neue Bedarfsgewerbeverordnung beseitigt werden sollen. Diese Modernisierung angesichts veränderter Bedarfe der Bevölkerung hätte auf moderate Weise in einigen wenigen Branchen nun generell Ausnahmen von der Sonntagsruhe geregelt, diese selbst aber nicht in Frage gestellt. Die hessische Wirtschaft respektiere die grundsätzliche Sonntagsruhe.

Die VhU schätze die hessische Bedarfsgewerbe Verordnung sowieso als sehr moderat ein. In anderen Bundesländern sei man längst darüber hinausgegangen und erlaube Sonntagsarbeit auch für Blumengeschäfte, Kranzbindereien und Gärtnereien (im Hinblick auf das Zusammenstellen und Binden von Blumen und Pflanzen und zum Ausschmücken für Fest- und Feierlichkeiten) sowie Abgabe von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten durch Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und Hofläden.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(sy)

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