Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Viele Einkommensteuerbescheide anfechtbar / DStV erstellt Mustereinspruch

(Berlin) - Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Vermittlungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste eine Vielzahl verfassungswidriger Änderungen in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden sind. Diese könnten wegen mangelnder Beratung durch den Deutschen Bundestag verfassungswidrig sein. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) rät deshalb, gegen noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide des Jahres 2004 Einspruch einzulegen, wenn der Bescheid auf den im Haushaltsbegleitgesetz enthaltenen Änderungen durch die Koch-Steinbrück-Liste beruht.

Der DStV hat nach dem Musterrechtsbehelf für die schon im Jahr 2004 relevanten Änderungen des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes jetzt einen neuen Mustereinspruch zur oben beschriebenen Thematik verfasst, der für die ab 2005 ergehenden Einkommensteuerbescheide des Jahres 2004 und der Folgejahre angewendet werden kann. Der Musterrechtsbehelf steht den Mitgliedern des DStV in der Informationsdatenbank des DStV unter www.stbdirekt.de zur Verfügung. Betroffen sind unter anderem Arbeitnehmerpauschbetrag und Sparerfreibetrag, die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke und Bewirtungskosten sowie die Reduzierung der Steuerfreiheit von Arbeitnehmer-Abfindungen, Übergangsgeldern und Sachprämien.

Da die Finanzverwaltung auf Grund eines Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen alle Einsprüche, die sich auf das verfassungswidrige Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes stützen, zurückweisen wird, müssen sich Einspruchsführer darauf einrichten, ihr Anliegen auf dem Klageweg weiterzuverfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: