Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

„Wettbewerb in der Daseinsvorsorge“ / Neue Broschüre des Bundesverbandes deutscher Banken

(Berlin) - Das europäische Wettbewerbsrecht soll in Zukunft auch auf die Leistungen der Daseinsvorsorge angewandt werden. Dies hat der Europäische Rat und die EU-Kommission mehrfach - zuletzt beim Gipfel in Laeken - deutlich gemacht. Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl der derzeit von Kommunen erstellten Dienstleistungen privaten Wettbewerbern geöffnet werden müssen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Währungspolitik des Bundesverbandes deutscher Banken hat die Bedeutung der Daseinsvorsorge für die wirtschafts-politischen Rahmenbedingungen in Deutschland untersucht. Anders als die Kommunen und die Länder, befürchten die Chefvolkswirte dadurch keine Nachteile für die Bürger, vielmehr plädieren die privaten Banken in Deutschland dafür, die Debatte um die Daseinsvorsorge auf mehreren Ebenen zu führen:

Zunächst müsse auf politischer Ebene die Grundsatzfrage geklärt werden, welche Leistungen die Gesellschaft heute und in Zukunft als Teil einer durch die öffentliche Hand zu erbringenden Daseinsvorsorge ansehen möchte. Des weiteren sollten Wege zur ökonomisch effizienten Erstellung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gesucht und dabei gleichzeitig auch über die Reform der Kommunalfinanzen entschieden werden.

Die Ergebnisse sind in einer neuen Broschüre „Wettbewerb in der Daseinsvorsorge“ des Bundesverbandes deutscher Banken zusammengefasst.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

NEWS TEILEN: