Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

Wetterradar trotz Windkraftanlagen leistungsfähig

(Berlin) - "Wir sehen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier einen wichtigen Hinweis darauf, dass die Blockade von Energiewendeprojekten durch den Deutschen Wetterdienst bei der Windenergie künftig der Vergangenheit angehört. Das Gericht hat sehr deutlich herausgearbeitet, das sich zu erwartende Beeinträchtigungen durch technische Maßnahmen beheben lassen. Das Wetterradar kann auch in der Nähe von Windkraftanlagen sicher arbeiten und eine fundierte Wettervorhersage gewährleisten", machte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE), deutlich.

Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt die Gründe zu seinem Urteil vom 23. März 2015 (6 K 869/14.TR) veröffentlicht, mit welchem die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für drei Windkraftanlagen, die im Abstand von etwa 10 km zur Radarstation des Deutschen Wetterdienstes in Neuheilenbach errichtet werden sollen, als rechtmäßig erklärt wurden.
"Wir haben immer angezweifelt, dass die Beeinträchtigungen des Wetterradars durch Windkraftanlagen so groß sind, dass sich Gewitter und Hagel nicht mehr solide vorhersagen lassen. Dies ist nun auch gerichtlich klar. Insoweit appellieren wir an den Deutschen Wetterdienst den Versuch weitere Windenergieprojekte zu blockieren und zeitlich zu verzögern aufzugeben", so Hermann Albers deutlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Bundesgeschäftsstelle Wolfram Axthelm, Pressesprecher Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

(sy)

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