Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Winter(reifen)saison beginnt - was Autofahrer jetzt wissen müssen

(Stuttgart) - Es wird kälter, nässer und rutschiger auf den Straßen. Generell die Zeit, auf Winterreifen zu wechseln. Gilt das noch? Was bedeutet die "situative Winterreifenpflicht in Deutschland" verkehrsrechtlich und im Versicherungsfall? Antworten auf diese und weitere Fragen, um gut und sicher durch den Winter zu kommen, gibt der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub.

Ist der Reifenwechsel "Von O bis O" noch gültig?
Als Orientierungshilfe gilt immer noch die Faustregel "Von O bis O", also Oktober bis Ostern. Mit Blick auf die aktuelle Wetterprognose ist auch klar: Die Temperaturen gehen jetzt rapide runter. Medienberichten zufolge sollten Autofahrerinnen und Autofahrer ab Anfang der nächsten Woche vor allem in höheren Lagen mit Schnee und Behinderungen im morgendlichen Berufsverkehr rechnen. Das heißt: Winterreifen aufziehen.

Ist die Winterbereifung auch im Flachland nötig?
Im schneearmen Flachland können Wenigfahrer für sich abwägen, ob Ganzjahresreifen mit einem M+S Kennzeichen eine Alternative sind oder sie bereit sind, das Auto ohne Winterbereifung an Tagen mit Eis und Schnee stehen zu lassen. Vorsicht bei Reisen ins benachbarte Ausland: in Österreich müssen Ganzjahresreifen zusätzlich das Alpine-Symbol tragen, in Tschechien ist eine höhere Profiltiefe vorgeschrieben. Informieren Sie sich über die Vor-Ort-Regeln vorab.

Vorteil Winterreifen?
Mit Winterreifen können Autofahrerinnen und Autofahrer bei niedrigen Temperaturen vor allem besser bremsen, ein entscheidender Aspekt für die Sicherheit. Dafür sorgen eine entsprechende Gummimischung und Rillen, in denen sich Schnee und Matsch nicht festsetzen.

Welche Regel gilt und welche Strafen riskiert ein Autofahrer bei Missachtung?
In Deutschland gilt eine "situative Winterreifenpflicht" - also eine Verhaltensvorschrift und keine Ausrüstungsvorschrift. Sie bezieht sich auch nicht auf einen bestimmten Zeitraum. Das heißt: Jeder Kraftfahrer muss vor Fahrtantritt prüfen, ob er sein Fahrzeug sicher führen kann. Und genauso gehört dazu, für eine Bereifung zu sorgen, die Fahrsicherheit gewährleistet. Ansonsten heißt es: Auto stehen lassen.

Wer dagegen verstößt und trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg müssen Autofahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und andere behindern - etwa dadurch, dass sie im Straßenverkehr liegen bleiben. Bei einer Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

Wie sieht es bei einem Versicherungsfall aus?
Bei einem Unfall oder im Kaskoschadenfall drohen Vermögensnachteile, wenn die Bereifung den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprochen hat. Denn kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.

Neue Reifenkennzeichnung - was ist erlaubt?
Ab 1.1.2018 müssen neue Winterreifen mit einem "Alpine"-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Dies entspricht einem Qualitätssiegel. Reifen mit diesem Symbol haben zuvor einen vergleichenden Bremstest auf Schnee bestanden. Vorhandene Reifen müssen jedoch nicht gleich ersetzt werden. Die Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30.9.2024 Bestandschutz.

Reifen - Licht und gute Sicht, darauf kommt es im Winter an
Sehen und gesehen werden erhöht die Verkehrssicherheit. Deshalb: vor dem ersten Frost das Wischwasser neu auffüllen, und zwar mit einer Reinigungsflüssigkeit, die einen Frostschutz enthält. Um die Scheinwerfereinstellung zu überprüfen, bietet sich wiederum ein Lichtest in der Autowerkstatt an. Diesen bieten zahlreiche Werkstätten im Herbst sogar kostenlos an.

Ob am Auto alles richtig leuchtet und blinkt, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer darüber hinaus regelmäßig selbst überprüfen.

Quelle und Kontaktadresse:
(ACE) Auto Club Europa e.V. (ACE) Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart Telefon: (0711) 5303-0, Fax: (0711) 5303-168

(tr)

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