Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

"Wir sehen das mit großer Sorge" / Tina Voß, Geschäftsführerin des Personaldienstleisters Tina Voß GmbH, im BAP-Serieninterview "Drei Fragen an..."

(Berlin) - Obwohl die Sozialpartner durch ihre neuen Tarifabschlüsse in der letzten Zeit dafür gesorgt haben, dass sich die Zeitarbeit positiv verändert hat, hat sich die Regierung die "Weiterentwicklung" der Branche auf die Fahnen geschrieben. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD unter anderem auf die Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach neun Monaten verständigt. Dabei gibt es mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und Branchenzuschlägen, die die Zeitarbeitnehmer in Stufen an Equal Pay heranführen, keinen Grund zum Eingriff. Das findet jedenfalls die Unternehmerin Tina Voß im BAP-Serieninterview "Drei Fragen an..." und spricht sehr deutlich die Probleme an, die die Vorhaben der großen Koalition konkret für ihre Firma bedeuten.

Frau Voß, die Sozialpartner haben mit ihrem Basistarifwerk und den Branchenzuschlagstarifverträgen die Zeitarbeit massiv weiterentwickelt. Wie ist die Umsetzung in die betriebliche Praxis gelaufen?

Die Umsetzung der Zuschläge war administrativ ein Kraftakt für die Zeitarbeitsfirmen, der Monate gedauert hat. Da die Kunden früh von ihren Betriebsräten, uns und den Verbänden in die neuen Regelungen eingebunden waren, lief es auf dieser Seite recht problemlos. Die Mitarbeiter profitieren davon, und wir bekommen tolle Bewerber. Dass von ihnen viele eine Chance auf Übernahme im Kundenbetrieb kriegen, sehen wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge - für die Mitarbeiter freut es uns, weil es ihnen zeigt, wie gut sie tatsächlich sind. Für unser Unternehmen ist es aber natürlich gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sehr, sehr schade, wenn wir gute Mitarbeiter verlieren.

Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag neue Regulierungen für die Zeitarbeit geplant. Dazu zählen Equal Pay nach neun Monaten und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Welche Folgen wird das ganz konkret für Ihr Unternehmen haben?

Wir sehen das mit großer Sorge. Die jetzigen - tariflichen - Regelungen haben wir über Jahre entwickelt und die Mitarbeiter haben keine finanziellen Nachteile mehr. Kunden planen mit unseren Mitarbeitern auch längere Projekte, wo klar ist, dass der Auftrag irgendwann endet. Unsere IT-Mitarbeiter sind beispielsweise in langfristigen Projekten beschäftigt. Obwohl das alle Beteiligte - vor allem aber die Mitarbeiter selbst - so wollen, wird das dann nicht mehr gehen. Die große Koalition tut unseren Mitarbeitern also wirklich keinen Gefallen, zumal mit der Höchstüberlassungsdauer auch Arbeitsplätze wegfallen werden.

Sie sind Mitglied im BAP. Welche Vorteile sehen Sie in der Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband?

Die Branche muss ihre Kräfte bündeln, um der Politik klar zu machen, dass sie in die falsche Richtung galoppiert. Alles ist mittlerweile gut geregelt, aber da herrscht in der Koalition viel Unwissen. Ein starker Arbeitgeberverband kann hier Aufklärung betreiben. Zudem gibt es fortlaufend einschneidende Urteile, Veränderungen im Bereich der Sozialversicherungen usw. Eine einzelne Firma kann sich gar nicht so umfassend auf dem Laufenden halten wie ein Verband. Um unser Business rechtssicher und zukunftsorientiert zu betreiben, braucht es einen Verband, der die Rahmenbedingungen kennt, mit gestaltet und kommuniziert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(sy)

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