Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Wirtschaft lehnt Mautverordnungen ab / Praxisfremde Erhebung ist ein bürokratisches Monstrum

(Berlin) - Mit entschiedener Ablehnung kommentieren acht Verbände der Wirtschaft und des Verkehrsgewerbes die vorgelegten Entwürfe der LKW-Maut-Verordnung und der Mauthöheverordnung. Hier müsse noch erheblich nachgearbeitet werden. Dabei seien auch die Länder bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat gefordert, so die Verbände, zu denen auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zählt, in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Wirtschaft fordere akzeptable Lösungen für die grundsätzlichen Schwachpunkte der Maut – die unzureichende Kompensation für die zugesagte Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen in Europa und die unbefriedigenden Regelungen zur Zweckbindung der Mittel.

Die Verordnungsentwürfe ließen nicht nur die bekannten Probleme ungelöst, sondern würden sogar noch zusätzliche Hemmnisse schaffen. So wiesen die Entwürfe zahlreiche Umsetzungsmängel auf, die zu ausuferndem Bürokratismus in den Betrieben führten und von Praxisferne zeugten.

Zur Deregulierungsinitiative der Bundesregierung passten diese Vorschläge nicht. Besonders die geplante Rückerstattungsregelung sei unpraktikabel und daher inakzeptabel. So sollten künftig Tankbelege gesammelt werden, auf denen das Kennzeichen eingetragen sein müsse. Wer zu dieser Eintragung berechtigt sei und was für selbst betankende Unternehmen gelte, sei völlig unklar. Die Rückerstattung sei außerdem erst für das Folgejahr vorgesehen.

Die Verbände machten klar, dass es angesichts der durch die Maut verursachten großen Liquiditätsprobleme vieler Unternehmen nicht hinnehmbar sei, im ungünstigsten Fall mehr als ein Jahr auf die Rückerstattung warten zu müssen. Auch geforderte Angaben über den Fahrtbeginn auf einer mautpflichtigen Straße und die Pflicht nach sofortigem Verlassen der Autobahn bei Ausfall der On Bord Unit seien für den Unternehmer kaum zu realisieren.

Bei einem Mautaufkommen von geschätzten 3,4 Milliarden Euro sei ein Kompensationsvolumen von nur 300 Millionen Euro völlig unbefriedigend. Die verbleibende Mehrbelastung sei für zahlreiche Betriebe existenzgefährdend. Es sei eine Insolvenzwelle zu erwarten, die auch vor vielen gut geführten mittelständischen Unternehmen nicht Halt machen werde.

Von einem marktwirksamen Harmonisierungsbeitrag könne keine Rede mehr sein, wenn sich die Kompensation auf eine Mineralölsteuerrückerstattungsregel beschränke. Die schwammigen Regelungen zur Zweckbindung und die hohen Systemkosten führten dazu, dass von 5 Euro Maut maximal 1 Euro tatsächlich für den Straßenbau verwendet würde. Vor diesem Hintergrund sei die Maut keineswegs ein Nutzungsentgelt, sondern nur eine Sondersteuer für den Straßengüterverkehr.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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