Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

ZVG begrüßt Wegfall der Aufzeichnungspflichten für Familienangehörige im Gartenbau / Der BMAS-Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung

(Berlin) - Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die konkreten Pläne des Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Betriebe nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz von den Aufzeichnungspflichten für mitarbeitende Familienan-gehörige zu befreien.

ZVG-Präsident Jürgen Mertz zeigte sich zufrieden, dass mit dem Verzicht auf die formalen Aufzeichnungspflichten für Familienmitglieder eine wichtige Forderung des ZVG nun umge-setzt wird. "Die Bundesarbeitsministerin ist auf dem richtigen Weg. Die bisherigen Vorgaben waren praxisfern und den Familienbetrieben nicht vermittelbar", so Mertz.

Laut einem am 15. Juli 2015 vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf, soll die entsprechende Verordnung bereits am 1. August 2015 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Fax: (030) 200065-27

(sa)

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