Pressemitteilung | Verband Bildung und Erziehung - Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE)

Zu frühe Einschulung ist meist hinderlich für die Entwicklung

(Dortmund) - "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht", sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW und begrüßt den Bericht der Landesregierung zum 5. Schulrechtsänderungsgesetz. "Der Stichtag 30. September ist pädagogisch sinnvoll, um den Kindern nicht zu früh ihre Kindheit zu nehmen", so Beckmann weiter, "auf der anderen Seite wird durch eine 'Kann-Regelung' immer noch gewährleistet, dass Kinder bei einem entsprechenden Entwicklungsstand vorzeitig eingeschult werden können."

Eine frühzeitige Einschulung habe nicht unbedingt auch mehr Zeit für individuelle Förderung zur Folge, macht Beckmann deutlich: "Die Klassen sind sehr heterogen, vor allem in der ersten Klasse sind nicht immer alle Kinder auf dem gleichen Entwicklungsstand. Ein Kind zu früh einzuschulen und ihm so das Gefühl zu geben, es müsse sehr schnell sehr viel erreichen, um mit den anderen mithalten zu können, ist für seine Bildungsbiographie eher hinderlich als förderlich."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE) Dorota Wilke, Pressereferentin Westfalendamm 247, 44141 Dortmund Telefon: (0231) 425757-0, Fax: (0231) 425757-10

(cl)

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