Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

Zum Bericht des Spiegel "Hartz-Reform schröpft Rentner"

(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: „Es ist abenteuerlich und rechtlich nicht haltbar, Ein-Euro-Jobber in die Berechnung der Rentenanpassung einzubeziehen. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus!

Im SGB VI ist geregelt, dass für die Rentenanpassung der durchschnittliche Bruttolohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Bezieher von Arbeitslosengeld I herangezogen wird. Es gibt im SGB VI keine Rechtsgrundlage dafür, Ein-Euro-Jobber in die Berechnung der Rentenanpassung einzubeziehen.

Nur weil das statistische Bundesamt Ein-Euro-Jobber als Erwerbstätige zählt, ist es nicht zulässig, sie bei der Berechnung der durchschnittlichen Bruttolöhne einzubeziehen. Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass es sich bei Ein-Euro-Jobs nicht um ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis handelt. Es ist daher fragwürdig, sie als erwerbstätig zu werten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzeskonforme Rentenberechnung sicherzustellen. Eine Rentenkürzung muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311

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