Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Zum geplanten Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund (djb) bedauert die Entscheidung der Europäischen Kommission, ihren Entwurf für eine Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Arbeitsrechts erst im Herbst 2003 vorzulegen. „Eine Richtlinie, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum, beim Sozialschutz einschließlich der Gesundheitsdienstleistungen sowie in den Medien europaweit verbindlich macht, ist überfällig.

Nachdem die EU bereits seit Juli 2000 die Diskriminierung wegen der sogenannten Rasse und ethnischen Herkunft in diesen Bereichen ausdrücklich verbietet (RL 2000/43/EG), ist es nicht hinnehmbar, dass die Europäische Kommission bei der Parallelregelung zugunsten von Frauen dem massiven Druck von Lobbyisten – insbesondere der Versicherungswirtschaft und einiger Medien – und einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, nachgibt. Nur die rasche Veröffentlichung des Entwurfs ermöglicht die notwendige Diskussion in Politik und Gesellschaft,“ erklärte Margret Diwell, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Die geplante Richtlinie betrifft weite Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, in denen auch in Deutschland Frauendiskriminierung noch üblich ist, so zum Beispiel Fragen der Beitragsgleichheit bei privaten Versicherungen, der Gleichbehandlung bei der Vergabe von Krediten, der gleichen Chancen insbesondere Alleinerziehender auf dem Wohnungsmarkt und der geschlechtergerechten Gestaltung von Werbung. Sie ist auch deshalb ein unverzichtbarer Baustein europäischen Rechts, weil selbst der Europäische Konvent beim Entwurf einer Verfassung der Europäischen Union die besondere Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern unter den Zielen der Europäischen Union anerkannt hat.

Zudem fordert auch das Völkerrecht mit den beiden Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und zur Beseitigung jeder Form der rassistischen Diskriminierung (CERD), den Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts und ebenso wie den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen auf das allgemeine Zivilrecht auszudehnen. „Die Richtlinie wird von Frauen in ganz Europa seit langem erwartet. Sie wäre ein wichtiges politisches Signal, dass die EU die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern weiterhin ernst nimmt,“ so Margret Diwell weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund (Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen) e.V. (DJB) Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: 030/4432700, Telefax: 030/44327022

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