Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung

Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit bei Hartz IV braucht solide Basis

(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion fordert, bei der Umsetzung von Hartz IV die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine sichere Grundlage zu stellen. Die Reform, mit der die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geregelt wird, löse derzeit 'erhebliche Unsicherheiten' bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA und der Kommunalverwaltungen aus, heißt es auf einer Wandzeitung, die der dbb am 12. November veröffentlichen wird.

Im Rahmen der Zusammenlegung ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) vorgesehen. 'Für den dbb ist nicht akzeptabel, dass kurz vor Start der Neuordnung noch unklar ist, wie diese konkret ausgestaltet werden sollen und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die betroffenen Beschäftigten ergeben', kritisiert die gewerkschaftliche Spitzenorganisation. Daher fordere der dbb Kommunen und BA auf, 'zügig rechtssichere Strukturen für die Arbeitsgemeinschaften zu schaffen, um für die Arbeit in dieser Organisationsform klare Perspektiven zu eröffnen'.

Zu den Forderungen, die der dbb an die Dienstherren/Arbeitgeber stellt, zählt der 'absolute Vorrang öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung'. Es dürfe keine privatrechtliche Gesellschaftsform geben, eine 'schleichende Ausgliederung' müsse ausgeschlossen werden. Zwischen Arbeitsgemeinschaften, Kommunen und BA müsse eine 'klare Aufgabentrennung' gewährleistet sein. Weiter fordert der dbb: 'Schutz vor Nachteilen für Beschäftigte, die in ARGEn wechseln'. In Entscheidungen zur Planung, Ausgestaltung und Umsetzung von Hartz IV müssten die Personalvertretungen einbezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: 030/40815400, Telefax: 030/40814399

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