Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

„Zuständigkeit der Kommunen wäre verheerend für die Arbeitslosen“ / Städtetag warnt vor einem Scheitern der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat vor einem Scheitern der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewarnt. Wenn die Kommunen die Verantwortung für sämtliche Langzeitarbeitslosen übernehmen müssten, würde die Bundesagentur für Arbeit nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug nicht vermittelte Arbeitslose den Kommunen überlassen. So würden neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Arbeitslosen und der Städte geschaffen und damit ein zentrales Ziel der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verfehlt, erklärte am 28. August der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Der Städtetag reagierte auf den Vorstoß der Unionsfraktion im Bundestag und einiger Länder, die die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Verantwortung des Bundes für alle Langzeitarbeitslosen ablehnen. Zu der Aussage des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Karl-Josef Laumann, der gestern die Zuständigkeit des Bundes für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger als „Super-Gau in der Arbeitsmarktpolitik“ bezeichnet hatte, sagte Articus: „Die Vermittlung aller Langzeitarbeitslosen von den Kommunen zu erwarten, wäre für die Langzeitarbeitslosen und für die Städte eine verheerende Perspektive.“

Die Städte und Gemeinden seien finanziell, organisatorisch und personell nicht in der Lage, 2,6 Millionen Langzeitarbeitslose und ihre Angehörigen, insgesamt rund 5,5 Millionen Personen im Sinne der Hartz-Vorschläge zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln: „Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeits-losigkeit produziert neue Verschiebebahnhöfe. Der Bund würde damit aus der Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entlassen. Genau das darf nicht passieren.“

Kritisch setzte sich Articus auch mit dem Hessen-Modell auseinander, das ebenfalls eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit vorsieht. „Das Hessen-Modell will die Kommunen nicht nur zum Träger der neuen Beratungs- und Vermittlungshilfen machen. Sie sollen zugleich verantwortlich dafür sein, dass für alle Langzeitarbeitslosen Beschäftigungsgelegenheiten geschaffen werden und neue Arbeitsplätze in einem Niedriglohnsektor entstehen. Die Städte können das unmöglich leisten, weil sie anders als der Bund nicht die Instrumente der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik zur Verfügung haben, die den Arbeitsmarkt beleben können.“

Die Vorschläge aus Hessen enthielten viele gute Ansätze, schössen jedoch über das Ziel hinaus, sagte Articus. Die Kooperation zwischen der örtlichen Ebene und der Bundespolitik bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sei ohne Alternative. Sie könne aber nicht so ausgestaltet werden, dass der Bund aus seiner Verantwortung für die Grundprobleme auf dem Arbeitsmarkt entlassen werde und trotz seiner Fürsorgepflicht für Arbeitslose neue Möglichkeiten erhalte, Verantwortung abzuschieben.

Arbeitsämter und Sozialämter dürften in der Debatte über die Zuordnung der Langzeitarbeitslosen nicht gegeneinander ausgespielt werden, so der Hauptgeschäftsführer des Städtetages. Sie müssten im Gegenteil eng kooperieren, damit möglichst viele Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können und die notwendigen individuellen sozialen Hilfen erhalten. Arbeitsämter und Sozialämter könnten sich mit ihren jeweiligen Stärken gut ergänzen. Dabei seien die Städte selbstverständlich bereit, unter der Zuständigkeit und auf Rechnung des Bundes auch ihre Kompetenz in der kommunalen Beschäftigungsförderung einzubringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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