Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse und BDSV: Sekundärrohstoffe und Recyclingprodukte frei von den Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung

(Bonn) - Die Verbände BDSV - Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. und bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. haben in ihrer gemeinsamen Veranstaltung „REACH meets Recycling“ mit einer Reihe von hochkarätigen Experten die zentralen Stoffströme der Entsorgungswirtschaft auf deren Betroffenheit von der neuen Chemikalienverordnung REACH untersucht.

Die beiden Verbände, die zusammen über 1200 Entsorgungs- und Recyclingunternehmen vertreten, stimmen darin überein, dass die Aufbereitung von Altpapier, Altkunststoffen, Schrotten, Altmetallen und Altglas weder für die energetische Nutzung noch für die werkstoffliche Verwertung der europäischen Chemikalienverordnung unterliegen. Dies gilt insbesondere auch für die Herstellung von vermarktbaren Sekundärrohstoffen und Recyclingprodukten. Von der Politik und den Behördenvertretern erwarten bvse und BDSV eine entsprechende Klarstellung.

Sollten aber die Politik oder die nationalen und europäischen Verantwortlichen etwaige REACH-Verpflichtungen für die Aufbereitung und Herstellung von Sekundärrohstoffen feststellen, so ist es höchste Zeit, dies rechtlich klar gegenüber den Betroffenen darzulegen und zu begründen. Es muss klar und eindeutig formuliert werden, was aus Sicht der Verantwortlichen für die Recycling- und Entsorgungsunternehmen im Einzelnen stoffstrom- und materialspezifisch zu tun ist. Entsprechend praktikable Hilfestellungen für die betroffenen Unternehmen werden eingefordert.

Noch hat die Politik die Möglichkeit, die Recyclinginitiative der europäischen Gemeinschaft tatkräftig zu unterstützen und nicht durch die Auflagen aus dem Chemikalienrecht zu unterlaufen. Bestimmte Parameter im Abfall- und Chemikalienrecht können noch zugunsten einer hochwertigen Verwertung und des ressourceneffizienten Wirtschaftens verändert werden. Des Weiteren wird erwartet, dass zügig an den Abfallende-Kriterien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie gearbeitet wird, um den Begriff „Sekundärrohstoff“ entsprechend seiner herausragenden Bedeutung festzuschreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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