Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ-Stellungnahme zum 10. AÜG-Bericht der Bundesregierung: Zeitarbeit als Problemlöser auf dem Arbeitsmarkt

(Münster) - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit Sitz in Münster ist der Bitte der Bundesregierung gefolgt und hat einen Erfahrungsbericht zum 10. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abgegeben. Darin fordern der iGZ-Bundesvorsitzende Bert Dijkhuizen und Bundesgeschäftsführer Werner Stolz die Bundesregierung auf, weitere gesetzliche Hemmnisse der Zeitarbeit zu beseitigen. „Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern nutzen wir in Deutschland noch nicht genug die Möglichkeiten, die uns ein flexibler Arbeitsmarkt bieten kann“, so Stolz.

Als „erste richtige Schritte“ begrüßen Dijkhuizen und Stolz die AÜG-Reformen sowie den Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche, den die iGZ im vergangenen Jahr mit dem DGB vereinbaren konnte. Man habe mit diesem Vertragswerk branchentaugliche Arbeits- und Entleihungsbedingungen festlegen können.

Die beiden iGZ-Repräsentanten zeigten sich überdies erfreut über erste gesetzliche Lockerungen im Bereich der Zeitarbeit: „Das waren längst fällige Wegbegleiter für mehr Normalität in der Zeitarbeitsbranche“, kommentiert Stolz die Reformmaßnahmen. Das könne jedoch nur der Anfang sein – es sei noch viel zu tun.

Konkret fordert der iGZ, der rund 850 deutsche Zeitarbeitsunternehmen vertritt, das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung, also die gesetzliche Grundlage für Zeitarbeit in Deutschland, in das Arbeitsgesetzbuch zu übernehmen: „Es gibt keinen Grund für eine Sonderbehandlung der Zeitarbeit“, macht der iGZ-Bundesgeschäftsführer deutlich. Weiterhin setzt sich der Arbeitgeberverband dafür ein, das Zulassungsverfahren für Zeitarbeitsfirmen zu entbürokratisieren. Die zu Anfang befristeten Konzessionen sollten direkt unbefristet erteilt werden – „wie bei jedem anderen Gewerbetreibenden auch“, meint Werner Stolz. Weitere Forderungen der iGZ an die Bundesregierung sind die Einführung von eigenen Berufsbildern in der Zeitarbeitsbranche, die Anerkennung der „Zeitarbeit“ als sachlichen Grund für die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Gleichbehandlung von Tarifverträgen.

Für die Zukunft sehen Stolz und Dijkhuizen die größte Herausforderung für die deutsche Zeitarbeitsgesetzgebung in der Angleichung an europäische Standards: „Unsere Nachbarn machen es uns vor, wie eine flexible Zeitarbeit eine Brückenfunktion zwischen der geregelten Beschäftigung und der Erwerbslosigkeit einnehmen kann – wir brauchen uns nur ein Beispiel an ihnen zu nehmen“, so Stolz. Auf dem kommenden iGZ-Bundeskongress am 17. März 2005 in Köln sollen diese Fragen mit internationalen Referenten diskutiert werden. Für die nächsten Monate sieht Bert Dijkhuizen ein großes Steigerungspotenzial für seine Branche: „Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen optimiert werden, kann die Zeitarbeit einen noch besseren Beitrag zur Lösung der Arbeitsmarktprobleme in Deutschland leisten“, ist sich der iGZ-Bundesvorsitzende sicher.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Pressereferent Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster Telefon: 0251/7779678, Telefax: 0251/9720623

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