Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministers / Mindestarbeitsbedingungen schaffen verlässlichen Rahmen

(Münster) - Bundesarbeitsminister Franz Müntefering möchte das Arbeitnehmerentsendegesetz über die Bauwirtschaft hinaus ausweiten. Dies sei „ein erster wichtiger Schritt in Richtung verlässlicher Mindestarbeitsbedingungen“ teilt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) jetzt in Münster mit. iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz äußerte sich zuversichtlich, dass neben dem Gebäudereinigerhandwerk auch – wie von den Sozialpartnern gewünscht – die Zeitarbeitsbranche von den anstehenden Gesetzesänderungen erfasst werde.

Im Juni diesen Jahres haben sich der iGZ gemeinsam mit dem Bundesverband Zeitarbeit und den DGB-Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit geeinigt. Dieser entfaltet seine Regulierungswirkungen jedoch erst, nachdem der Bundesarbeitsminister diesen für allgemeinverbindlich erklärt hat. Voraussetzung hierfür wiederum ist die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Der ausgehandelte Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften sieht für 2006 ein Mindestlohn-Niveau von 7,00 Euro im Westen und 6,10 Euro im Osten vor. 2007 steigt die untere Lohngrenze dann auf 7,15 Euro (West) und 6,22 Euro (Ost). 2008 verdienen dann Zeitarbeitnehmer mindestens 7,31 Euro (West) und 6.36 Euro (Ost). Wirksam werden diese Tarife jedoch erst nach der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Ministers, dann aber auch für grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen, die für inländische wie ausländische Zeitarbeitnehmer gleichermaßen gelten, könne auf Dauer ein fairer Leistungswettbewerb gesichert und ein Lohnunterbietungswettrennen vermieden werden, kommentierte der iGZ-Bundesgeschäftsführer die Initiative von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Dieser Weg wahre die Tarifautonomie und sichere Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche zu marktfähigen Konditionen.

„Wir sind zuversichtlich, dass im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens die Zeitarbeitsbranche ebenfalls in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird“, erklärt Stolz. Es gebe aus den Bundestagsfraktionen von Union und SPD viele positive Signale. So haben sowohl der Vorsitzende des Arbeitsausschusses, Gerald Weiß (CDU) als auch die Arbeitsmarkt-Expertin Andrea Nahles (SPD) ihre Zustimmung zur Mindestlohn-Initiative signalisiert. So schrieb etwa Weiß in einem Beitrag für das Branchenfachmagazin Z direkt!: „Der Ansatz des iGZ, mit dem Tarifpartner einen Mindestlohn tarifvertraglich festzulegen und diesem dann per Allgemeinverbindlichkeitserklärung flächendeckende Geltung zu verschaffen, besitzt gegenüber dem Modell eines bundesweit vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohns deutliche Vorteile.“ Und auch NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann äußerte sich jüngst positiv zu diesem Vorhaben und empfahl der Bundesregierung dringend, die gesetzlichen Vorbereitungen für eine anschließende Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu schaffen.

Der iGZ-Bundesgeschäftsführer betonte überdies die soziale Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern: „Auch Zeitarbeitnehmer im Helferbereich müssen im Prinzip von ihrer Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können.“

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Pressereferent Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

(bl)

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