Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw begrüßt Einigung des Bundesrats auf Gesetzesänderungen zum schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge / Brossardt: "Abbau rechtlicher Hemmnisse gute Initiative"

(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. befürwortet den Bundesratsentscheid zu Änderungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu vereinfachen. "Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat den Vorschlägen Bayerns und Sachsens angeschlossen hat, um rechtliche Hemmnisse bei der Installation von Ladepunkten auszuräumen. Im internationalen Vergleich der Leitmärkte für Elektromobilität liegt Deutschland derzeit noch im Mittelfeld. Das liegt auch an der noch unterentwickelten Ladeinfrastruktur. Die Entscheidung des Bundesrats wird das Zukunftsthema Elektromobilität in Deutschland weiter vorantreiben. Das ist eine gute Initiative", betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Pläne für die Gesetzesänderungen sehen vor, dass Wohnungsbesitzer künftig nicht mehr das Einverständnis aller Miteigentümer benötigen, wenn sie ihren Kfz-Stellplatz mit einer Elektro-Tankmöglichkeit ausstatten. Bislang bewerten Eigentümergemeinschaften dies häufig als zustimmungspflichtige bauliche Maßnahme im Sinne des Wohneigentumsrechts. Außerdem soll das Mietrecht so geändert werden, dass der Mieter von seinem Vermieter verlangen kann, der Installation einer Stromzapfsäule zuzustimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
ibw Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(dw)

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