Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Landesbezirk Bayern

Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG)

(München) - Mit einer gewissen Skepsis betrachtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern die Änderungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG). Wird die Erweiterung der Befugnisse zur präventiven Wohnraumüberwachung auch begrüßt, so gibt es dennoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung.

„Wir reden hier von modernster technischer Ausstattung, die für diese Maßnahmen notwendig sind,“ so GdP Landesvorsitzender Harald Schneider,“ aber wir haben weder das Personal noch die Geräte um die Maßnahmen durchführen zu können.“ Wenn die Sparmaßnahmen 2006 im Sachhaushalt so weitergehen, müssen wir uns Gedanken machen, wie die Kommunikation unter den Polizeibeamten weiterhin funktioniert und nicht, wie wir andere Kommunikationseinrichtungen überwachen.

Die technische Entwicklung und die Globalisierung haben neue Erscheinungsformen der Kriminalität hervorgebracht und eine Bedrohung durch Organisierte Kriminalität und international agierende terroristische Netzwerke ist gegeben. Dennoch muss der Staat besonnen reagieren und Sensibilität an den Tag legen, wenn es um die Einschränkung so elementarer Grundrechte geht.

Die GdP verfolgt mit Interesse die Entwicklung in Sachen Telefonüberwachung und ob das bayerische Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht bestand hat. Das Gesetz in Niedersachsen wurde vom Verfassungsgericht gestoppt und Hamburg hat diesbezüglich einen Rückzieher gemacht. Nur die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben bisher ein Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation - allerdings in abgeschwächter Form.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Bayern Hansastr. 17, 80686 München Telefon: (089) 57838801, Telefax: (089) 57838810 Ansprechpartner: Harald Schneider, Telefon: 089/578388-82 Peter Schall, Telefon: 089/578388-84

(sa)

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