Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Aktionsplan "NRW inklusiv": Menschenrechte nach Kassenlage nicht akzeptabel

(Düsseldorf) - Der SoVD NRW (Sozialverband Deutschland) begrüßt, dass die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan "NRW inklusiv" die Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen stärken will. Der Behindertenverband kritisiert jedoch, dass der gesamte Plan unter Finanzierungsvorbehalt steht und wenig konkrete Zielvorgaben enthält. "Menschenrechte nach Kassenlage darf es nicht geben. Wir brauchen konkrete Maßnahmen und Zielvorgaben, wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt vorangebracht werden soll", erklärt Landesvorsitzende Gerda Bertram.

Auch in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven Bildung sieht der SoVD NRW Nachbesserungsbedarf: "Das Recht auf inklusive Bildung muss ins Schulgesetz. Der Zugang zur Regelschule darf nicht auf einzelne Jahrgangsstufen beschränkt werden. Zudem müssen die Schulen auch in die Lage versetzt werden, jedes Kind individuell fördern zu können. Dazu bedarf es eines grundlegenden Umbaus des Schulsystems. Ein Erhalt der Doppelstruktur Förder- und Regelschule führt dazu, dass die Ressourcen für die Förderung an der Regelschule fehlen werden", sagt Bertram.

Des Weiteren fordert der SoVD NRW verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit. Öffentlich zugängliche Gebäude müssen umfassend barrierefrei sein, damit sie für behinderte Menschen selbstbestimmt nutzbar sind. Gleiches gilt für den Öffentlichen Personennahverkehr. Um die vielen Hürden an Haltestellen und Fahrzeugen abzubauen, sollte nach Ansicht des SoVD NRW die Vergabe von Fördermitteln im ÖPNV künftig an die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren gekoppelt werden. Zudem sind bezahlbare barrierefreie Wohnungen in NRW Mangelware. Schätzungen gehen davon aus, dass bis 2030 bis zu drei Millionen Wohnungen um- und neu gebaut werden müssen, um den steigenden Bedarf decken zu können. Das bisherige Wohnraumförderungsprogramm reicht hierzu bei Weitem nicht aus.

Enttäuscht ist der SoVD über fehlende Aussagen des Aktionsplanes zur geplanten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegegesetzes: "Auch pflegebedürftige Menschen haben ein Recht, selbst zu bestimmen, wo und mit wem sie leben wollen. Sie haben auch ein Recht auf den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre. Deshalb hat der SoVD einen Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer im Pflegeheim gefordert. Aber auch dazu finden wir im Aktionsplan nichts", kritisiert Gerda Bertram.

Hintergrund: Nach der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen umfassende Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte. Sie haben ein Recht auf inklusive Bildung sowie barrierefreien Zugang zum öffentlichen Nahverkehr und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Gebäuden, Einrichtungen und Kommunikationsangeboten. Sie haben nicht zuletzt ein Recht darauf, selbst zu bestimmen wo und mit wem sie leben wollen. Zur Umsetzung dieser Rechte sind Bund, Länder und Kommunen seit dem Inkrafttreten der Konvention verpflichtet. Die Behindertenrechtskonvention schafft keine Sonderrechte für behinderte Menschen, sondern definiert die allgemeinen Menschenrechte hinsichtlich ihrer besonderen Lebenssituation.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Michaela Gehms, Pressesprecherin Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Telefax: (0211) 382175

(cl)

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