Pressemitteilung | Handelsverband Nord e.V. - Hauptgeschäftsstelle Kiel

Alkopop-Debatte ist ungerechtfertigt

(Kiel) - Der Einzelhandelsverband zeigt sich angesichts der neuen Wendung der Alkopop-Debatte überrascht über den „Schlupfloch-Vorwurf” an Handel und Industrie.

Fakt ist: Das Jugendschutzgesetz erlaubt die Abgabe von vergorenen Alkoholen wie Wein und Bier auch unverdünnt durch irgendwelche limonadenhaltige Beimengungen bereits an Jugendliche ab 16 Jahren. Eine entsprechende Abgabepraxis im Einzelhandel ist damit im völligen Einklang mit dem Jugendschutzgesetz. Über den Umgang mit Alkohol, wie es das Jugendschutzgesetz vorsieht, besteht seit Jahrzehnten ein parteiübergreifender und gesamtgesellschaftlicher Konsens. Dass nunmehr die Landesregierung u.a. den Handel für etwas an den Pranger stellt, was der Gesetzgeber ausdrücklich billigt, überrascht sehr, verstellt den Blick auf die eigenen Defizite des Gesetzgebers und würde in der Konsequenz ein völlig neues Jugendschutzgesetz bedeuten.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins unterstreicht mit ihren jüngsten Äußerungen nur die Kritik an der mangelnden Lenkungswirkung der Sondersteuer für Alkopops. Auf dieses Defizit haben die Verbände des Handels immer hingewiesen und im übrigen Bereitschaft signalisiert, gesetzliche Regelungen zur Zuweisung von spirituosenhaltigen Alkopops in die Spirituosenregale des Handels zur akzeptieren.

Anders als bei spirituosenhaltigen Getränken (hier: Branntweinmonopol beim Bund) haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der vergorenen Alkohole wie Bier und Wein. Wer diesen Bereich neu regeln will, braucht eine Mehrheit im Bundesrat. Fiskalische Instrumente lehnt der Handel jedoch weiterhin ab, da sie keinen entscheidenden Beitrag leisten, die Einstellung von Jugendlichen gegenüber Alkohol grundlegend zu ändern. Fiskalische Instrumente befördern nur die Kreativität für ein noch fantasievolleres Ausweichverhalten, im Extremfall zu anderen Produkten mit Suchtpotential hin.

Quelle und Kontaktadresse:
Einzelhandelsverband Nord-Ost e.V. Hopfenstr. 65, 24103 Kiel Telefon: 0431/974070, Telefax: 0431/9740724

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