Pressemitteilung | KTK-Bundesverband e.V.

Anspruch auf Betreuung für viele Kinder unerfüllbar / Ländermonitoring der Bertelsmann Stiftung verdeutlicht Notwendigkeit der Investitionen in Frühkindliche Bildung

(Freiburg) - Die Bertelsmann Stiftung stellt im aktuellen Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme fest, dass in den westdeutschen Bundesländern rund 386.00 Kita-Plätze fehlen, um den Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen. In Ostdeutschland gibt es rund 44.000 Plätze zu wenig. Der erkennbare Ausbau von Kita-Angeboten in den letzten Jahren ist nicht in dem Maß erfolgt, wie die Bedarfe gestiegen sind. Seit 2013 gilt der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung auch für Kinder unter drei Jahre. Doch für mehrere hunderttausend Kinder ist er bis heute nicht erfüllbar.

Die im Ländermonitoring aufgezeigte Perspektive, dass sich die Personalsituation bis 2030 so weit entspannt, dass die wesentlichen Elternbedarfe gedeckt werden können, erweist sich als trügerisch. Zum einen sind dafür enorme Anstrengungen in einem großen politischen Konsens notwendig und zum anderen ist nach dieser Prognose auch in den kommenden sieben Jahren noch lange keine kindgerechte Betreuungssituation entstanden. Unklar bleibt auch, wo die Personen herkommen sollen, die zur Schließung der Betreuungslücke notwendig sind. Auch die Finanzierung des höheren Personalbedarfs ist noch lange nicht geklärt.

"Es braucht schon jetzt eine spürbare Unterstützung für Familien und für die Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen" fordert daher Mirja Wolfs, Vorsitzende des KTK-Bundesverbands. Sie weist außerdem darauf hin: "Wir als Bundesverband fordern schon lange die Zulassung profilergänzender Kräfte in Kindertageseinrichtungen und setzen uns ebenso für Assistenzkräfte zur Verwaltungsentlastung oder in anderen nicht pädagogischen Arbeitsbereichen ein. Auch weitere Akteure im Sozialraum einer Einrichtung können für schnelle Entlastung sorgen, wenn Sie beispielsweise im sportlich-musischen oder künstlerischen Bereich hochwertige Angebote niederschwellig zugänglich machen."

Peter Göb, zweiter Vorsitzender des KTK-Bundesverbands, betont die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Qualitätsentwicklungsgesetzes, wie es der aktuelle Koalitionsvertrag vorsieht: "Nur ein starkes und bestens ausfinanziertes Bundesgesetz kann den Rahmen schaffen, um die bestehende Bildungsungerechtigkeit abzuschaffen. Die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Betreuung und Erziehung ist ein Grundrecht und darf nicht vom Wohnort abhängig sein, oder sich regional gravierend unterscheiden. Auch die aktuelle Bertelsmann Studie belegt wieder, dass wir alles daransetzen müssen, die belastende Situation in unseren Kindertageseinrichtungen zu ändern. Wir müssen schon heute entschieden handeln, um zu verhindern, dass die Zukunft nicht nur unserer Kinder, sondern der ganzen Gesellschaft verbaut wird."

Quelle und Kontaktadresse:
KTK-Bundesverband e.V. Pressestelle Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 200220, Fax: (0761) 200735

(jg)

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