Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Antisemitismus: Gesetzentwurf ungeeignet für effektive Bekämpfung

(Berlin) - Der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigt sich heute in einer Sachverständigen-Anhörung mit einem Antrag der Unionsfraktion, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus zum Ziel hat. Der Deutsche Anwaltverein schätzt zwar die Motivation hinter dem Gesetzentwurf, stellt jedoch klar, dass sein Inhalt ungeeignet ist, die gesetzten Ziele zu erreichen. Darüber hinaus bestünden verfassungsrechtliche Bedenken.

Statement von Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied im Ausschuss Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins:

"Die Bekämpfung von Antisemitismus ist ein sehr wichtiges, auch rechtspolitisches Anliegen. Der vorliegende Gesetzentwurf aber trägt dazu nicht bei. Es braucht die Solidarität der Zivilgesellschaft - nicht neue, zudem ungeeignete Straftatbestände, um das Sicherheitsgefühl der jüdischen Bevölkerung zu steigern.

Das Existenzrecht Israels infrage zu stellen oder die Beseitigung des Staates Israel zu fordern ist antisemitisch. Äußerungen in dieser Richtung dürfen in Deutschland nicht stillschweigend hingenommen werden. Dennoch ist der von der Union vorgeschlagene Weg der falsche, um sie unter dem Tatbestand der Volksverhetzung zu pönalisieren.

Es unter Strafe zu stellen, wenn sich jemand nicht unverzüglich aus einer Versammlung entfernt, aus der heraus erkennbar Straftaten des Landfriedensbruchs begangen werden, ist mit der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit nicht vereinbar und droht auch, gegen das Schuldprinzip zu verstoßen.

Der Vorschlag, das pauschale Werben für eine kriminelle Vereinigung unter Strafe zu stellen, kollidiert wiederum mit der Meinungsfreiheit. Seine Umsetzung würde eine Rückkehr zur Gesetzeslage von 2002 bedeuten - hier werden die guten Gründe für die damalige Teilentkriminalisierung unbeachtet gelassen. Eine solche Norm würde die Ressourcen der Strafjustiz über Gebühr binden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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