Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Arzneimittel absetzen in strukturiertem Prozess

(Berlin) - Arzneimittel, die ein Patient oder eine Patientin nicht mehr benötigt, sollten abgesetzt werden - am besten in einem strukturierten Prozess. Über das gezielte und vorsichtige Absetzen - der Fachbegriff ist 'Deprescribing' - informierte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, einem Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn.

Ein Deprescribing kann das Ergebnis einer Medikationsanalyse sein. Jaehde: "Wenn ein Arzneimittel neu angesetzt wird, ist das oft mit Hoffnungen verbunden und wird positiv bewertet. Anders das Absetzen: Sich von lange eingenommenen Arzneimitteln zu trennen, fällt oft schwer." Daher sind die gemeinsame Entscheidungsfindung mit Arzt und Patient sowie eine sorgfältige Überwachung wichtig.

Eine Arzneistoffgruppe, die nach Jaehdes Erfahrung oft zu lange eingenommen wird, sich die Protonenpumpenhemmer. Sie werden in der Regel vorsorglich angesetzt, um die Magenschleimhaut zu schützen - etwa während eines Krankenhausaufenthalts. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sollten sie nicht unbegrenzt lange weiter eingenommen werden. Denn langfristig notwendig sind sie nur bei Magenerkrankungen oder einem hohen Risiko für Blutungen der Magenschleimhaut.

Bei einigen Arzneimitteln können beim Absetzen Entzugs- oder Krankheitssymptome auftreten, zum Beispiel bei den Benzodiazepinen. Dann ist eine schrittweise kontrollierte Verminderung der Dosis empfehlenswert

Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Christian Splett, Pressereferent Heidestr. 7, 10557 Berlin Telefon: (030) 40004-0, Fax: (030) 40004-598

(ss)

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