Pressemitteilung | (SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V.

Assistenz im Krankenhaus: SoVD fordert Nachbesserung fĂŒr pflegende Angehörige

(Hannover) - Ab dem 1. November können Angehörige, die einen Menschen mit Behinderung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus begleiten, Krankengeld erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen begrĂŒĂŸt diese Neuregelung zwar, bewertet sie aber auch als viel zu kurz gegriffen. Denn: In Niedersachsen fallen durch die engen Voraussetzungen zahlreiche pflegende Angehörige durch das Raster.

Neuregelung beim Krankengeldbezug: Wer ab Anfang November eine*n Angehörigen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet, erhĂ€lt fĂŒr diese Zeit Krankengeld. Voraussetzung dafĂŒr ist allerdings, dass der*die Patient*in Leistungen aus der Eingliederungshilfe - zum Beispiel UnterstĂŒtzung beim Wohnen oder in der Freizeit - bekommt. Außerdem muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.

Diese sehr eng gefasste Regelung kritisiert der SoVD in Niedersachsen. "Damit werden zahlreiche pflegebedĂŒrftige Menschen mit Behinderung ausgeschlossen. Wer etwa Demenz hat, bekommt zwar meistens Pflegeleistungen, aber keine Eingliederungshilfe. Gerade diese Personen haben aber auch im Krankenhaus hohen UnterstĂŒtzungsbedarf", sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

In Niedersachsen werden mehr als 234.000 PflegebedĂŒrftige von ihren Angehörigen alleine zu Hause versorgt. "Viele von ihnen sind auf eine Vertrauensperson angewiesen, etwa wenn es um die Kommunikation geht", erlĂ€utert Sackarendt weiter. Da viele Angehörige jedoch nicht unter die neue Regelung fallen, mĂŒssen sie Urlaub nehmen, um bei einem Aufenthalt im Krankenhaus an der Seite der PflegebedĂŒrftigen sein zu können. "Das ist eine Ungleichbehandlung, bei der die Politik dringend nachbessern muss", fordert der niedersĂ€chsische SoVD-Chef.

Quelle und Kontaktadresse:
(SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V. Stefanie JĂ€kel, Pressesprecherin Herschelstr. 31, 30159 Hannover Telefon: (0511) 701480, Fax: (0511) 7014870

(mw)

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