Pressemitteilung | Deutscher Automaten-Verband e.V. - Geschäftsstelle NRW

Aufhebung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer / IHK, DEHOGA und Steuerzahlerbund wehren sich gegen Erdrosselungssteuer

(Düsseldorf) - Der Deutsche Automaten-Verband (dav) fordert im Vorfeld einer im Landtag von NRW anberaumten Parlamentarischen Anhörung die Beibehaltung einer für die Automaten-Wirtschaft überlebenswichtigen verlässlichen gesetzlichen Obergrenze für die Vergnügungssteuer. Andernfalls will der dav zum Schutze kleiner und mittlerer Unternehmen gegen die existenzvernichtende ungedeckelte Vergnügungssteuer vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Auch die Industrie- und Handelskammern, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sowie der Bund der Steuerzahler wehren sich gegen eine ungezügelte Vergnügungssteuer in den Kommunen.

"Unser Ziel ist es, durch gesetzliche Obergrenzen das Überleben der Automatenwirtschaft mit seinen oft seit Generationen verwurzelten mittelständischen Familien-Unternehmen und etwa 27.000 Arbeitsplätzen in NRW zu sichern. Innerhalb dieser Obergrenzen behalten die Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit, die Vergnügungssteuer nach den jeweiligen speziellen lokalen Gegebenheiten und Entwicklungen festzulegen, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Automaten-Verbandes, Karl Besse, vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf.

Nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 13/2966) soll das Vergnügungssteuergesetz aufgehoben und die Festlegung der Vergnügungssteuer ohne gesetzliche Obergrenzen allein den Kommunen überlassen werden. "Dieses Vorhaben ist in der Praxis ein schwerer Schlag gegen die Automatenwirtschaft und die Betreiber von rund 22.000 Gaststätten in NRW. Eine nach oben offenere Vergnügungssteuer hat für die betroffenen Betriebe den Charakter einer verbotswidrigen Erdrosselungssteuer und gefährdet den Bestand insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Dies werden wir auch von den Verwaltungsgerichten feststellen lassen.

Bis dahin werden wir unseren Mitgliedern empfehlen, keine Steuerbescheide rechtskräftig werden zu lassen," droht Karl Besse
vom dav an.

Die jüngsten Steuererhöhungen in den an dem Modellversuch beteiligten 23 NRW-Kommunen führten zudem zur Konsequenz, dass die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielstätten von Anfang 1998 bis 31.12.2001 7.538 um 386 Geräte oder um 5,1% zurückgegangen ist. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Anzahl der Unterhaltungsgeräte in Spielstätten von 7.433 um 347 oder 4,7 %. Die Anzahl der Geldspielgeräte in Gaststätten nahm von 10.504 um 2.855 oder 27,2 % ab. Die Anzahl der Unterhaltungsgeräte in Gaststätten wurde von 4.151 um 283 oder 6,8 % reduziert. Von den insgesamt Anfang 1998 in den beteiligten Kommunen aufgestellten Spielgeräten in einer Anzahl von 29.626 wurden in einem Zeitraum von 4 Jahren 3.913 Geräte abgeräumt. Das entspricht einem Rückgang von 13,2 %.

Karl Besse vom dav: "Wie man in Anbetracht dieses Rückgangs von "sowohl rechtlich und ökonomisch vertretbaren Erhöhungen" sprechen kann, ist für uns nicht mehr nachvollziehbar. Keiner anderen Branche werden Steuererhöhungen von bis zu 100 % zugemutet."

Nach einer dav-Umfrage bei 319 von 373 nicht an dem Modell-Versuch beteiligten NRW-Kommunen über den Einsatz von Geldspielgeräten konnten die Spielstätten dort ohne die geplante höhere Vergnügungssteuer in den vergangenen vier Jahren im Durchschnitt rentabel geführt werden. Während am 01.01.1998 genau 17.691 Geräte in Spielstätten aufgestellt waren, waren es am 31.12.2001 noch 17.612 Geräte.

Karl Besse: "Dieser Rückgang um 79 Geräte oder 0,45 % ist statistisch zu vernachlässigen. Wenn aber dann in dem gleichen Zeitraum in den an dem Modellversuch beteiligten Gemeinden ein Rückgang um 5,1 % - mehr als elf Mal so viel wie in den nicht beteiligten Gemeinden - zu verzeichnen ist, und man bedenkt, dass die Unternehmen trotz mangelnder Rentabilität die in der Regel langfristig angemieteten Räumlichkeiten nicht ohne weiteres aufgeben können, wird die Erdrosselungswirkung der viel zu hohen Vergnügungssteuer sehr deutlich. Die Ursächlichkeit der Erhöhung der Vergnügungssteuer für die Schließung dieser Betriebe und den Verlust der damit verbundenen Arbeitsplätze kann von niemandem in Frage gestellt werden, der sich ernsthaft mit der Thematik befasst."

Mit diesen Zahlen korrespondiert die Analyse der Ertragssituation der betroffenen Unternehmen. Ein durchschnittliches in Nordrhein-Westfalen tätiges Spielstättenunternehmen erwirtschaftet mit einem Umsatz von 793.953,00 EURO einen Gewinn von 21.765,00 EURO p.a.. Diese Zahlen dokumentieren aber ebenso, dass auch eine geringfügige Erhöhung der mittlerweile die Betriebe mehr als die
Umsatzsteuer belastende Vergnügungssteuer die Unternehmen direkt in
die Verlustzone führt.

Noch dramatischer stellt sich die Situation in der Gastronomieaufstellung dar. Von 23.805 in Gaststätten aufgestellten Spielgeräten stehen heute gerade mal noch 16.637 Geräte. Dies bedeutet einen Rückgang um 30,1 %. Wenn sich diese Zahl mit der Entwicklung in den an dem Modellversuch beteiligten Kommunen in etwa deckt, so dokumentiert sich hier nachhaltig die Krise, in der sich die traditionelle Gastronomie und auch die traditionelle Automatenaufstellung befindet.

Ein durchschnittliches in der Gastronomie tätiges Automatenaufstellunternehmen erwirtschaftet in Nordrhein-Westfalen heute mit einem Umsatz von 469.664,00 EURO nur noch einen Gewinn von 3.441,00 EURO p.a.. Bei diesen Unternehmen ist jeder Spielraum für eine Erhöhung der Vergnügungssteuer ausgereizt, Gewinne im eigentlichen Sinne werden hier schon lange nicht mehr erwirtschaftet. Karl Besse: "Es ist in diesem Zusammenhang nochmals zu betonen, dass die Loslösung von den bisherigen gesetzlichen Obergrenzen ja unwidersprochen keinen anderen Sinn verfolgt, als den Gemeinden Steuererhöhungen zu ermöglichen. Waren also die Erhöhungen, wie vorstehend nachgewiesen, schon ökonomisch nicht vertretbar, so sind sie es auch rechtlich nicht. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Modellversuchs in dem von uns angestrebten Musterverfahren liegt zwar bis heute nicht vor. Es wird sich also noch zu zeigen haben, inwieweit die Steuererhöhungen überhaupt auf einer verfassungskonformen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhen."

Diese festgestellte Rechtswidrigkeit hat aber auch eine ökonomische Auswirkung, da mittlerweile in Schleswig-Holstein entsprechend der vorgenannten gerichtlichen Entscheidungen nahezu keine Vergnügungssteuer mehr gezahlt wird. Hohe Steuersätze sind Resüme:

"Fasst man nun die Ergebnisse des so genannten Modellversuchs zusammen, so ist nachgewiesen, dass die angestrebte Erhöhung der Vergnügungssteuer einen noch gesunden Zweig der Automatenwirtschaft, nämlich den Betrieb von Spielstätten, in die roten Zahlen treibt, während der ohnehin schon um das Überleben kämpfende Zweig der Automatenaufstellung in Gaststätten noch schneller vernichtet wird," resümierte Karl Besse.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Automaten-Verband e.V. Heinrich-Pesch-Str. 7 50739 Köln Telefon: 0221/512087 Telefax: 0221/525319

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