Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI fordert Inflationsausgleich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

(Wiesbaden) - Auf den 119. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) ein Symposium zum gegenwärtigen Stand der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) veranstaltet.

Der BDI bleibt bei seiner Auffassung, dass die Systematik der seitherigen GOÄ unverändert erhalten bleiben muss. Vertragspartner des Arztes ist der Patient und nicht die private Krankenkasse. Er lehnt deshalb die von der PKV geforderte Öffnungsklausel für direkte Verträge mit Ärzten als systemfremd ab. Auch die Möglichkeit, durch Faktoren unterschiedliche Schweregrade der erbrachten Leistung abzubilden, muss ebenso erhalten bleiben wie die analoge Bewertung, die sicherstellt, dass Innovationen angeboten werden können. Gerade durch den flexiblen Leistungskatalog unterscheiden sich PKV und GKV.

Die Forderungen der PKV legen die Vermutung nah - so fürchtet der BDI - dass sich die PKV in eine Art Luxus-GKV umwandeln will.

Der BDI begrüßt die konsequente Verhandlungsposition der Bundesärztekammer (BÄK), eine Einigung mit der PKV ist deshalb nicht in Sicht.

Damit ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer neuen GOÄ zu rechnen. Als Palliativmaßnahme sollte von der Bundesregierung per Rechtsverordnung ein linearer Inflationsausgleich auf der Basis der seitherigen GOÄ beschlossen werden, um die gröbste Ungerechtigkeit, die seit 1996 konstant gebliebene Bewertung, zu beseitigen.

Für eine solche Maßnahme ist bis zur Bundestagswahl noch ausreichend Zeit.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

(tr)

NEWS TEILEN: