Pressemitteilung | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Bei Gefahrgut-Transporten sind für Gefahrgutfahrer praktische Löschübungen Pflicht und Feuerlöscher in ausreichender Zahl mitzuführen

(Kassel) - Ab dem 1. Januar 2007 müssen in Deutschland Fahrer für Gefahrgut-Transportfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen einen ADR-Befähigungsnachweis erbringen, denn dann ist auch die bisherige Übergangsregelung ausgelaufen. Für diese Gefahrgutfahrer sind folglich auch praktische Löschübungen obligatorisch. Aus diesem Anlass rät der bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V. dringend, die Gefahrgut-Ausrüstung aller Fahrzeuge auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen. Vor allem auch die der Feuerlöscher.

Der Transporteur haftet für vorschriftsmäßige Feuerlöscher-Wartung

Je nach Gewicht des Fahrzeuges sowie Art und Menge der Gefahrgut-Ladung sind ABC-Feuerlöscher mit entsprechender Löschmittelmenge mitzuführen. Sie beträgt mindestens 2 kg bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und reicht bei großen Fahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen bis zu 12 kg Löschmittel. Natürlich zählen dabei nur Geräte, die – wie vorgeschrieben – in den letzten zwei Jahren mindestens einmal gewartet bzw. geprüft wurden und mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen sind. Wer diese bereits seit Januar 2004 geltenden Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern herangezogen werden. Bei Schadensfällen droht darüber hinaus eine Strafanzeige wegen Unterlassung und möglicherweise auch der Verlust des Fahrzeug- und Ladungs-Versicherungsschutzes. Ausgenommen von der Feuerlöscher-Mitführungspflicht sind nach den ADR-Regelungen freigestellte Beförderungen.

Am besten die gesamte Brandschutzausrüstung überprüfen lassen

Die Gefahrgutvorschriften sind sehr komplex – auch und gerade was den Brandschutz anbelangt. Und sie betreffen nicht nur Verladung und Transport, sondern auch die Lagerung. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Inspektion der Gefahrgut-Transport-Feuerlöscher durch einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb die gesamte Situation des Betriebes in Augenschein nehmen zu lassen und durchzusprechen. Oft ergeben sich dabei wichtige Hinweise für weitere technische und organisatorische Brandschutz-Verbesserungen der Betriebsstätte, wie etwa die Durchführung von praktischen Löschübungen. Fast immer zeigt sich aber auch, dass die gesetzlichen Vorschriften nur das absolute Minimum an Sicherheit definieren und die betrieblichen Erfordernisse zusätzliche Maßnahmen nahe legen. Adressen qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe sind beim bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V., Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel, oder im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Carsten Wege, Geschäftsführer Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel Telefon: (0561) 288640, Telefax: (0561) 2886429

(bl)

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