Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

BFB fordert: Keine PC-Rundfunkgebühren für Freiberufler und Selbstständige!

(Berlin) - Einhellig haben sich die Mitgliedsorganisationen und Landesverbände des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gegen die zusätzliche Erhebung von Gebühren auf Computer und Handys mit Internetzugang zur Wehr gesetzt. In einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder forderten der BFB und seine Mitglieder heute (28. August 2006) die Politiker auf, eine solche Regelung im Rundfunkstaatsvertrag nicht zuzulassen.

„Der Bundesverband der Freien Berufe weist seit 2004 die politischen Entscheidungsträger nachdrücklich auf die unausgewogene Gesetzeslage hin – doch noch immer stellen sich die Politiker taub“, sagte der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Dr. Ulrich Oesingmann heute auf der BFB-Pressekonferenz in Berlin.

Bislang ist die Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen Computern durch ein Moratorium im 7. Änderungsvertrag zum Rundfunkstaatsvertrag ausgesetzt. Dieses läuft zum 31.12.2006 aus. Wenn es nach der Politik geht, dann darf die GEZ ab dem 1. Januar 2007 eine Gebühr für so genannte „neuartige Rundfunkempfänger“ einführen und für jeden Computer oder jedes Handy monatlich eine Gebühr von 17,03 Euro erheben. Das bedeutet: Freiberufler und Selbstständige müssten ihre Büro-Computer als Erstgeräte anmelden und dafür zusätzlich Gebühren zahlen, nur weil sie damit – theoretisch – auch Fernsehen gucken oder Radio hören könnten: „Aus diesem Grund wenden wir uns jetzt nochmals in einem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidenten der Länder“, so Oesingmann, denn: „Freiberufler benötigen ihren PC im Büro für Verwaltungsaufgaben und den Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten. Ohne ihn hätten z.B. Rechtsanwälte und Notare keinen Zugang zum elektronischen Handelsregister und das Gesundheitsministerium könnte die Einführung der Gesundheitskarte in Arztpraxen vergessen“, so der BFB-Präsident.

Auch der aktuelle Kompromissvorschlag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten – statt der Fernseh- nur die Radiogebühren für internetfähige Computer zu erheben – geht dem BFB nicht weit genug: „Damit wird zwar eingeräumt, dass der Bürocomputer nicht unbedingt als TV-Gerät, aber immerhin noch als Radio genutzt würde. Doch das ist ebenfalls für uns nicht hinnehmbar. Eine Gebührenpflicht für das Vorhalten einer Leistung aufzuerlegen, die auch in Zukunft weder nachweisbar verlangt noch in Anspruch genommen werden soll, begegnet keinem Leistungsäquivalent und steht daher nicht im Einklang mit der Verfassung“, erklärte der BFB-Präsident. „Darüber hinaus ist jede Gebühr, die auf ein Arbeitsgerät erhoben wird, nicht zulässig, denn die Nachteile für Selbstständige stehen in keinem Verhältnis zur Einnahmesicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Oesingmann.

Der BFB appelliert an die Politik, bei den Rundfunkgebühren eine Lösung zu erarbeiten, die Selbstständige und Freiberufler nicht benachteiligt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(sk)

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