Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)

BID: Wohn-Riester muss vermietetes Wohneigentum einbeziehen / Mobilität und Flexibilität junger Menschen ist zu berücksichtigen

(Berlin) - Heute wird im Vermittlungsausschuss zum zweiten Mal der Anlauf genommen, um über das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zu entscheiden. Schon im April war ein Vermittlungsverfahren zwischen Ländern und Koalition im Bundesrat angesetzt, jedoch kurzfristig verschoben worden.

"Quer durch alle Parteien stehen steigende Mieten derzeit auf der Agenda. Die Förderung von Wohneigentum wäre dabei ein wichtiger Baustein, um bezahlbaren Wohnraum für die Zukunft zu sichern. Die Ausgestaltung der staatlichen Förderung muss aber der gesellschaftlichen Realität entsprechen", kommentierte Walter Rasch, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des BFW, das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, in dem auch der Wohn-Riester beschrieben ist.

Die BID kritisiert maßgeblich, dass die staatliche Förderung eine Vermietung im Wohn-Riester verbietet. Dabei richtet sich dieser insbesondere an jüngere Menschen, von denen der Arbeitsmarkt Mobilität und Flexibilität verlangt. Der gesetzliche Rahmen von Wohn-Riesterverträgen sollte diesen Lebensverhältnissen nicht entgegenstehen und auch vermietetes Wohneigentum mit einbeziehen.

"Vor Jahrzehnten sahen Erwerbsbiografien ganz anders aus. Es gab langfristige Bindungen mit einem Arbeitgeber. Heute können Menschen ihren beruflichen Werdegang nur noch schwer vorausplanen und ziehen zum Teil von Ort zu Ort, bis es spätestens zur Rente in das Eigenheim geht. Wollen wir also den Wohn-Riester für junge Menschen attraktiv halten, sollte die Möglichkeit bestehen, eine selbstgenutzte Immobilie auch vermieten zu dürfen", so Rasch. Es sei zudem notwendig, die jährliche Verzinsung des Wohnförderkontos abzusenken.

Auch mit Blick auf andere Finanzmarktprodukte zur Altersvorsorge sei die Immobilie eine verlässliche Alternative und doppelt gut. "Bei geringer werdenden Renten und steigenden Mieten sichert der Wohn-Riester bezahlbarem Wohnraum für das Alter. Ein zügiges Verfahren im Vermittlungsausschuss ist daher notwendig", folgert Rasch.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), c/o BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Dennis Beyer, Pressesprecher Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 327 81-110, Telefax: (030) 327 81-299

(aj)

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